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Aus der Gemeinderatssitzung vom 09.02.2026
§ 1 Bestattungswesen;
Hier: Antrag auf Bestattung einer Person, die
nicht aus Setzingen kommt.
Der Gemeinderat erhält den Antrag als Tischvorlage.
Der Vorsitzende teilt dem Gemeinderat mit, dass bei der Gemeindeverwaltung ein Antrag auf Urnen-Erdbestattung einer Person, die nicht in Setzingen wohnt und auch nicht aus Setzingen kommt, eingegangen ist. Gemäß § 1 der Friedhofssatzung ist der Setzinger Friedhof in der Regel für die Bürgerinnen und Bürger Setzingens gedacht, die Gemeinde kann aber Ausnahmen zulassen.
Die Tochter der Person, die gegenwärtig im Altersheim in Ballendorf wohnt, wohnt jedoch in Setzingen und hat den Antrag gestellt, weil Friedhofsbesuche und die Grabpflege dann für sie erleichtert würden.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Urnen-Erdbestattung der auswärtigen Person zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, dies der Antragstellerin schriftlich mitzuteilen.
§ 2: Bauvoranfrage;
Hier: Bau eines Carports auf dem Flurstück
164/9, Rosenweg 3
Der Vorsitzende teilt dem Gemeinderat mit, dass der Bauherr den Bau eines Carports auf seinem Grundstück plant und unterrichtet den Gemeinderat anhand von Bildern über die Planungen.
Die Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt wird vertagt. Dem Gemeinderat ist dieser Carport mit einer Länge von 7,50 Metern entlang der Straße zu massiv. Über Alternativen sollte nachgedacht werden.
§ 3: Protokoll
Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.
§ 4: Verschiedenes / Bekanntgaben
Keine Punkte!
Karl Häcker
Bürgermeister
Aus der Gemeinderatssitzung vom 12.01.2026
§ 1 Feuerwehr - Mannschaftstransportwagen;
Hier: Vergabe
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass die Bindungsfrist für die Angebote im Januar 2026 endet. Demzufolge muss heute über die Beschaffung des MTWs entschieden werden.
Des Weiteren informiert der Bürgermeister den Gemeinderat, dass für den 13.01.2026 eine gemeinsame Besprechung der beteiligten Gemeinden und der Feuerwehren stattfinden wird. Bei dieser Besprechung wird die Beschaffung der MTWs nochmals ausgiebig diskutiert werden.
Der Vorsitzende teilt weiterhin mit, dass verschiedene Angebote vorliegen.
Aus der Sicht des Vorsitzenden ist das Nebenangebot II der Firma Schäfer für die Gemeinde das günstigste Angebot. Hier wird ein Ford Transit mit 110 KW-Motor zum Endpreis von 92.785,01 € (ggf. zuzüglich Optionen) angeboten.
Der Vorsitzende erinnert daran, dass für diese Beschaffung ein Feuerwehrzuschuss in Höhe von 22.000 € sowie eine Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock in Höhe von 45.000 € gewährt wird. Der Eigenanteil der Gemeinde liegt damit bei rund 26.000 €.
Es liegen noch zusätzliche Optionen vor, die den Preis und das Gewicht erhöhen würden.
Insbesondere in Sachen Gewicht muss über diese Optionen genau nachgedacht werden, da das Fahrzeug sich der Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen annähert!
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat spricht sich für das Nebenangebot II der Firma Schäfer aus. Schiebefenster links und rechts wären gut, wenn dies vom Gewicht her möglich wäre (6 kg - 252 €). Ansonsten sollte auf die anderen angebotenen Optionen auf Grund des Gewichtes verzichtet werden. Wegen des Gewichtes sollten auch andere, nicht unbedingt erforderliche Dinge weggelassen werden, wenn dadurch das Gewicht weiterhin reduziert werden kann. Die Anhängerkupplung wäre allerdings wichtig. Das Gewicht des Fahrzeuges sollte unter 3,5 t bleiben, damit es mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden kann.
Die Besprechung der beteiligten Gemeinden und Feuerwehren am 13.01.2026 soll noch abgewartet werden.
Vergabeermächtigung:
Der Gemeinderat beschließt, dass der Bürgermeister auf Grund der Bindungsfrist bis zu einem Betrag in Höhe von 119.000 € ermächtigt wird, die Vergabe für den MTW durchzuführen.
§ 2: Urnenwand; Hier: Vergabe
Der Vorsitzende erinnert an die Sitzungen vom 14.07.2025 und vom 15.09.2025, stellt mit Bildern nochmals die Antragssituation dar und informiert den Gemeinderat, dass mittlerweile ein Angebote für eine Urnenwand, ähnlich der Ramminger Urnenwand, sowie ein Angebot für die Betonarbeiten und die Platzgestaltung vorliegen.
Das Angebot der Firma Weiher für eine Urnenwand bestehend aus 36 Urnenwürfeln beläuft sich auf 43.670,47 €.
Hinzu kommen die erforderlichen Fundamentarbeiten sowie die Kosten für die Gestaltung des Platzes.
Für die Fundamentarbeiten liegt ebenfalls ein Angebot vor. Dies beläuft sich auf 18.079,05 €.
Sollten die Arbeiten gemeinsam an den Anbieter vergeben werden, belaufen sich die Kosten auf 61.749,52 €.
Hinzu kommen die Kosten für die Platzgestaltung.
Der Vorsitzende teilt weiterhin mit, dass für die Betonarbeiten sowie die Platzgestaltung nun ein weiteres Angebot von der Firma Horn aus Öllingen vorliegt und erläutert dies dem Gemeinderat anhand des Angebots und einer Skizze.
Außerdem wird ein Nachlass von 3 % auf den Preis angeboten, d.h. dass der Endpreis bei diesem Angebot bei 12.930,58 € liegen würde.
Dieser Preis bezieht sich auf die Erstellung des Fundaments für die Urnenwand sowie auf die Gestaltung des Platzes.
Der Endpreis für Urnenwand und Herstellung würde demzufolge bei 56.601,05 € liegen.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
§ 3: Protokoll
Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.
§ 4: Verschiedenes / Bekanntgaben
Brückensanierung
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass eine Untersuchung der gemeindlichen Brücken stattgefunden hat. Der Gemeinderat hat das Ergebnis der Untersuchung bereits digital erhalten. Nach Rücksprache mit dem Gutachter sind kurz-, mittel- und langfristige Sanierungsmaßnahmen erforderlich, die Kosten in Höhe von 177.000 bis zu 517.000 € (bei Ersatzneubauten) verursachen können.
Kurzfristig rät der Gutachter dazu, sich um die Geländer zu kümmern (Kosten ca. 40.000 €).
Der Gemeinderat will, dass hierzu Angebote eingeholt werden.
Jahresbericht Alb-Donau-Kreis
Der Vorsitzende verteilt den Jahresbericht des Alb-Donau-Kreises mit den besten Wünschen des Landrats an die anwesenden Gemeinderatsmitglieder.
Karl Häcker
Bürgermeister
Aus der Gemeinderatssitzung vom 08.12.2025
§ 1 Waldbetriebsplan 2026
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass gemäß § 51 Landeswaldgesetz von der unteren Forstbehörde ein jährlicher Betriebsplan zu erstellen ist. Dieser soll auch einen Voranschlag hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben enthalten. Über den jährlichen Betriebsplan ist von der betreffenden Körperschaft zu beschließen.
Der Betriebsplan ging der Gemeinde mit Schreiben vom 16.10.2025 zu. Die Gemeinderäte erhielten den Plan als Sitzungsvorlage.
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dr. Duvenhorst sowie den Revierförster, Herrn Mirko Keber.
Herr Dr. Duvenhorst informiert den Gemeinderat über geplante Änderungen in der Forstorganisation. Allgemein stellt er fest, dass es unserem Wald gut geht!
Herr Keber informiert den Gemeinderat ausführlich über den Forstbetriebsplan 2026 sowie zu anderen Themen, die den Gemeindewald betreffen und beantwortet die Fragen der Gemeinderäte.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
§ 3: Abwassersatzung;
Hier: Satzungsänderungen auf Grund von Gebührenkalkulationen
Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine sehr ausführliche und umfangreiche Sitzungsvorlage in digitaler Form.
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat ausführlich anhand der Beschlussvorlagen, der Kalkulationen und des Satzungsentwurfes. Insbesondere teilt der Vorsitzende dem Gemeinderat mit, dass es auf Grund der Kalkulationen zu Veränderungen bei den Abwasserpreisen kommt.
Der Preis für das Schmutzwasser sinkt von 4,08 €/m³ auf 3,97 €/m³ (- 0,11 €/m³), der Preis pro m² Niederschlagswasser steigt von 0,52 €/m² auf 0,72 €/m² (+ 0,20 €/m²).
Detailliert stellt es sich wie folgt dar:
Errechnete Gebühr Bisherige Gebühr: Differenz:
Schmutzwassergebühr 3,97 € 4,08 € - 0,11 €
Niederschlagswassergebühr 0,72 € 0,52 € + 0,20 €
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Abwasserentsorgung
1. Kalkulation
1.1 Der Gebührenkalkulation vom 10.11.2025 wird zugestimmt.
Die Kalkulation sowie ergänzende Unterlagen (Anlagen 1 – 11) haben dem
Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.
1.2 Die Gemeinde erhebt einheitliche Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung
„Abwasserbeseitigung“.
1.3 Die Gemeinde wählt folgende Gebührenmaßstäbe:
- Für das Einleiten von Niederschlagswasser die nach Anschluss- und Versiegelungsgrad modifizierte überbaute und befestigte (versiegelte) Fläche.
- Für das Einleiten von Schmutzwasser den modifizierten Frischwasser-
maßstab.
1.4
Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen,
Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode werden
zugestimmt.
1.5
Den in die Gebührenkalkulation eingestellten Veranlagungsflächen und
Veranlagungsmengen sowie dem Anschluss- und Versiegelungsgrad und
den Prognosen und Schätzungen der Kalkulation werden zugestimmt.
1.6 Der Straßenentwässerungskostenanteil wird, entsprechend der jeweiligen
Einzelberechnung für den Kanal- und Klärbereich berücksichtigt. Der Berech-
nungsmethode (regenwasserbedingte Kosten aufgeteilt im Verhältnis zu den
privaten und öffentlichen versiegelten Flächen) wird zugestimmt.
2. Satzung
Folgende 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbesei-
tigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Setzingen vom 23.07.2007 (siehe
Anlage 11) wird beschlossen.
§ 3: Protokoll
Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.
§ 4: Verschiedenes / Bekanntgaben
Termine:
Karl Häcker
Bürgermeister
Aus der Gemeinderatssitzung vom 10.11.2025
§ 1 Blutspenderehrung
Im Rahmen der Blutspenderehrung werden folgende Personen geehrt:
Der Bürgermeister überreicht Herrn Mutschall die Verleihungsurkunde des Deutschen Roten Kreuzes sowie die Dankesurkunde und ein kleines Geschenk der Gemeinde. Herrn Mack wurde dies heute bereits persönlich durch den Bürgermeister übergeben. Herrn Hank wird der Vorsitzende ebenfalls noch aufsuchen und ihm den Dank persönlich übermitteln.
Gemeinderat und Bürgermeister hoffen, dass diesem guten Vorbild noch viele weitere Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Setzingen folgen werden.
§ 2 Hebesatzung – Grundsteuer
Hier: Festsetzung Hebesätze auf Grund von Kalkulationen
Der Gemeinderat erhielt hierzu eine Tischvorlage mit den Kalkulationsgrundlagen.
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat mittels der Kalkulationsgrundlagen und und dem Satzungsentwurf über diesen Tagesordnungspunkt!
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt sowohl der Kalkulation als auch der geänderten Hebesatzung gemäß Entwurf zu.
§ 3: Wasser- und Abwassersatzung;
Hier: Satzungsänderungen auf Grund von Gebührenkalkulationen
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über eine Mitteilung des Verwaltungsverbands.
Bei der Wassergebührenkalkulation kam es zu keinen gravierenden Änderungen, so dass hier gegenwärtig keine Änderung erforderlich ist.
Die Abwassergebührensatzung konnte auf Grund fehlender Zahlen erst später abgeschlossen werden. Die Kalkulation ging heute erst beim Vorsitzenden ein und wurde bereits digital an den Gemeinderat weiterversendet. Die Behandlung dieser Kalkulation kann heute nicht durchgeführt werden, sondern wird auf die nächste Gemeinderatssitzung vertagt.
§ 4: Protokoll
Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.
§ 5: Verschiedenes / Bekanntgaben
Urnenwand
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass am 14.10.2025 die Genehmigung zur Errichtung der Urnenwand eingegangen ist und weist insbesondere auf die angedrohten Geldbußen hin.
Karl Häcker
Bürgermeister
Aus der Gemeinderatssitzung vom 13.10.2025
§ 1 Bauplatzvergabe
Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Tabelle mit den dazugehörenden Namen der Bewerber als Tischvorlage. Für die Öffentlichkeit war diese Liste anonymisiert.
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat mit einer Bauplatzübersicht und einer Tabelle über die eingegangenen Bewerbungen und die erfolgte Punktevergabe.
Drei Bewerbungen sind eingegangen. Zwei Bauplätze sollten in diesem Jahr noch verkauft werden.
Bei der Punktevergabe erhielten alle Bewerbungen dieselben Punktzahlen. Auf Grund der Punktgleichheit ist das Losverfahren (verschiedene Umschläge, die die Nummern der Bewerbungen beinhalten, werden gezogen) anzuwenden. Bei diesem ergibt sich folgendes Ergebnis!
Bewerbung 1: Zweiter Platz
Bewerbung 2: Erster Platz
Bewerbung 3: Dritter Platz
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat will, dass den ersten beiden Bewerbern, gemäß Reihenfolge der Verlosung, ein Bauplatz angeboten und ggf. verkauft wird.
Sollte einer der ersten beiden Bewerber abspringen, ist der verbleibende Bauplatz dem dritten Bewerber anzubieten.
Sollte Bewerber 2 den Zuschlag erhalten, ist der Gemeinderat mit dem Bau eines Zweifamilienhauses einverstanden und ermächtigt den Bürgermeister bereits heute, einer später erforderlichen Teilung des Hauses zuzustimmen.
§ 2 Spendenannahme
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass folgende Spenden bei der Gemeinde eingegangen sind:
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spenden zu und bedankt sich bei den Spendern für die Spenden!
§ 3: Protokoll
Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.
§ 4: Verschiedenes / Bekanntgaben
Nächste Gemeinderatssitzung
Der Vorsitzende verteilt die Einladungen zur nächsten Gemeinderatssitzung!
Karl Häcker
Bürgermeister
Aus der Gemeinderatssitzung vom 15.09.2025
§ 1 Urnenwandbestattungen
Der Vorsitzende erinnert an die Sitzung vom 14.07.2025, stellt mit Bildern nochmals die Antragssituation dar und informiert den Gemeinderat, dass mittlerweile ein Angebot für eine Urnenwand, ähnlich der Ramminger Urnenwand, vorliegt. Das Angebot der Firma Weiher für eine Urnenwand bestehend aus 36 Urnenwürfeln beläuft sich auf 43.670,47 €.
Hinzu kommen die erforderlichen Fundamentarbeiten sowie die Kosten für die Gestaltung des Platzes.
Für die Fundamentarbeiten liegt ebenfalls ein Angebot vor. Dies beläuft sich auf 18.079,05 €.
Sollten die Arbeiten gemeinsam an den Anbieter vergeben werden, belaufen sich die Kosten auf 61.749,52 €.
Hinzu kommen die Kosten für die Platzgestaltung.
Des Weiteren teilt er dem Gemeinderat mit, dass eine Mitteilung vorliegt, dass das Landesamt für Denkmalpflege die Bedenken gegen das Errichten einer Urnenwand zurückstellt.
Eine abschließende schriftliche Rückmeldung vom Landratsamt liegt leider noch nicht vor! Telefonisch wurde jedoch am 15.09.2025 um 15.00 Uhr die Zustimmung in Aussicht gestellt. Der Vorsitzende geht nun davon aus, dass die Urnenwand - wie beantragt - gebaut werden darf!
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
§ 2 Landtagswahl / Bürgermeisterwahl am 08.03.2026
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass hinsichtlich der o.a. Wahlen, Vorbereitungen zu treffen und Beschlüsse durch den Gemeinderat zu fassen sind.
Der Vorsitzende schlägt hierzu folgendes vor:
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass der gemeindliche Wahlvorstand für die Landtagswahl in Baden-Württemberg aus folgenden Personen:
besteht.
Für die Bürgermeisterwahl sind die folgenden Wahlorgane in der Gemeinde zuständig:
Der Vorsitzende schlägt für alle Gremien folgende Besetzung vor:
Vorsitzender: Karl Häcker
Stellvertretender Vorsitzender: Johannes Frölich
Schriftführerin: Angelika Retsch-Albicker
Stellvertretende Schriftführerin: Ursula Schlumpberger
Beisitzer: Jens Junginger
Für die Bestellung weiterer erforderlicher Kräfte / Hilfskräfte wird der Bürgermeister vom Gemeinderat ermächtigt.
Der Vorsitzende schlägt den Aufenthaltsraum der Feuerwehr, Kirchstraße 1, als Wahlraum vor.
Der Vorsitzende schlägt als Wahltermin für die Bürgermeisterwahl Sonntag, den 15.02.2026 vor.
Begründung:
Die Wahl muss gemäß § 47 Abs. 1 GemO spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit stattfinden. Die Amtszeit endet am 31.03.2026.
Der Vorsitzende schlägt als Stich-/Nachwahltermin den 08.03.2026 gemeinsam mit der Landtagswahl vor.
Eine Stichwahl (Nachwahl) findet gemäß § 45 Abs. 2 GemO statt, wenn im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten mehr als 50 % der gültigen Stimmen erhält. Die Stichwahl wird frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Hauptwahl durchgeführt.
Der Vorsitzende schlägt vor, die Wahl im Mitteilungsblatt der Gemeinde sowie auf der Homepage der Gemeinde auszuschreiben. Auf eine überregionale Ausschreibung in der Tagespresse sowie im Staatsanzeiger sollte auf Grund der hohen Kosten verzichtet werden. Der Vorsitzende schlägt vor, die Ausschreibung im Mitteilungsblatt vom 28.11.2025 zu veröffentlichen. Er stellt dem Gemeinderat den Entwurf für die Stellenausschreibung vor.
Das Ende der Einreichungsfrist darf frühestens auf den 27. Tag vor der Wahl festgesetzt werden. Der Vorsitzende schlägt deshalb Montag, den 19.01.2026 hierfür vor!
Der Vorsitzende schlägt als Termin für die öffentliche Kandidatenvorstellung Montag, den 02.02.2026 in der Birkenfeldhalle vor!
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
§ 3: Protokoll
Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.
§ 4: Verschiedenes / Bekanntgaben
Dankesschreiben der Hospizgruppe Langenau
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über ein Dankesschreiben der Hospizgruppe Langenau vom 14.08.2025.
Der Gemeinderat nimmt das Schreiben zur Kenntnis!
Aus den Reihen des Gemeinderats werden folgende Punkte vorgetragen / angesprochen:
Karl Häcker
Bürgermeister
Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.07.2025
§ 1 Friedhofssatzung - Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage.
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass die Neufassung der Friedhofssatzung schon mehrfach im Gemeinderat besprochen wurde. Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurden vom Gemeinderat noch die zukünftigen Gebührensätze besprochen und festgesetzt. Diese wurden nun in die Satzung eingearbeitet.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Satzung und setzt die Gebühren gemäß Gebührenverzeichnis fest.
§ 2 Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlings-
unterkünften - 1. Änderung - Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage.
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass beim Satzungsbeschluss die Kalkulation noch nicht vorlag und deshalb sorgfältig geschätzt wurde. Die Kalkulation wurde mittlerweile nachgeholt. Auf Grund der Kalkulation sollten die Gebührensätze angepasst werden.
Der Vorsitzende erläutert die Satzungsänderung und die Kalkulation.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
§ 3 Urnenwandbestattungen - Info
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass über die weitere Gestaltung des Friedhofs nachgedacht werden muss. Insbesondere die Urnenwahlgräber sind zur Hälfte belegt. Hier sollte über die Beschaffung einer Urnenwand nachgedacht werden. Er stellt verschiedene Alternativen zur Gestaltung von Urnenwänden vor.
§ 4: Bauangelegenheiten;
Bauantrag im vereinfachten Verfahren, Brennofen 21, Flurstücksnummer 101/1 - Neubau einer Gaube auf der Westseite und Dachfenster auf der Ostseite. Neubau Carport mit Dachterrasse. Vergrößerung der Fenster im EG und OG. Neubau Gartenhütte.
Der Vorsitzende erläutert den Bauantrag anhand von Bildern und informiert den Gemeinderat darüber, dass der Bauherr auch einen Antrag auf Ausnahme zum Bebauungsplan (Überschreitung Baugrenze) gestellt hat.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
§ 5: Delegation der Einvernehmenserteilung während der sitzungsfreien Zeit
auf den Bürgermeister
Der Vorsitzende schlägt vor, dass der Gemeinderat während der sitzungsfreien Zeit (Sommerpause) die Zustimmung zu kleineren Baumaßnahmen auf den Bürgermeister delegiert, damit Bauanträge weiterbearbeitet werden können.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat delegiert die Einvernehmenserteilungen zu kleineren Baumaßnahmen während der sitzungsfreien Zeit auf den Bürgermeister.
§ 6: Protokoll
Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.
§ 7: Verschiedenes / Bekanntgaben
Keine Punkte!
Karl Häcker
Bürgermeister
Aus der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2025
§ 1 Bauangelegenheiten
Bauantrag Carport, Rosenweg 12, Flurstücksnummer 164/5
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat mittels Bildern über das geplante Vorhaben.
Der Bauherr plant den Neubau eines Wohnmobilabstellplatzes im vereinfachten Verfahren. Des Weiteren beantragt er eine Abweichung/Ausnahme/Befreiung vom Bebauungsplan (Bau des Carports außerhalb der 35 Jahre alten Baulinie).
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
§ 2 Friedhofssatzung
Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage.
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die bisher vorgesehenen Änderungen.
Im Anschluss diskutiert der Gemeinderat das Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung anhand einer Kalkulationstabelle und legt die zukünftigen Gebühren fest.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat will, dass die besprochenen Änderungen in die Satzung eingearbeitet werden und diese bei einer der nächsten Sitzungen erneut zur Verabschiedung vorgelegt wird.
§ 3 Stellenbesetzung Stelle „Multifunktionskraft“
Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage.
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass für die Stelle zwei Bewerbungen eingegangen sind.
Folgende Aufgaben hat die neue Stellenbesetzung wahrzunehmen (die Aufstellung ist nicht abschließend):
Die Verwaltung schlägt vor, die Stelle mit Frau Damjanovic zu besetzen.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat will, dass Frau Damjanovic die Stelle angeboten wird. Bei Zusage ist sie zum 01.08.2025 einzustellen.
§ 4: Protokoll
Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.
§ 5: Verschiedenes / Bekanntgaben
Grabfeldauflösung
Der Vorsitzende unterrichtet den Gemeinderat, dass er plant im Oktober das Grabfeld rechts vom südlichen Eingang zum Friedhof aufzulösen (15 Gräber)!
Der Gemeinderat ist hiermit einverstanden.
Hundekotbeutel
Der Vorsitzende teilt dem Gemeinderat mit, dass erneut Hundekotbeutel angeschafft werden sollten. Die letzte Bestellung ist erst 4 Monate her und hat Kosten in Höhe von 56,85 € verursacht. Die Kosten pro Jahr liegen demzufolge bei ca. 170,55 €. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, zu der die Gemeinde nicht verpflichtet ist. Die Gemeinde ist ständig auf der Suche nach Einsparpotentialen. Hier wäre die Einsparung aus der Sicht des Vorsitzenden möglich!
Der Gemeinderat hält die Bereitstellung der Hundekotbeutel für wichtig und sinnvoll und will, dass weiterhin Hundekotbeutel durch die Gemeinde beschafft und den Hundebesitzern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Karl Häcker
Bürgermeister
Gemeinderatssitzung am 02.06.2025
Öffentlicher Teil:
Bauantrag Carport, Rosenweg 12, Flurstücksnummer 164/5
§ 2 Friedhofssatzung
§ 3 Stellenbesetzung Stelle „Multifunktionskraft“
§ 4 Protokoll
§ 5 Verschiedenes / Bekanntgaben
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil recht herzlich eingeladen.
Bürgermeister
Aus der Gemeinderatssitzung vom 12.05.2025
§ 1 Bauangelegenheiten
Der Antrag ist bisher nicht beim Verwaltungsverband eingegangen und kann deshalb nicht behandelt werden.
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat mittels Bildern über das geplante Vorhaben.
Der Bauherr plant den Abbruch des bestehenden Gebäudes und den Neubau eines Wohngebäudes im vereinfachten Verfahren. Des Weiteren beantragt er eine Befreiung vom Bebauungsplan (das nördliche Baufenster soll um 67 cm überschritten werden).
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
§ 2 Angebot SWU - Wasserversorgung
Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage.
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass bei der letzten Bürgermeisterdienstbesprechung Vertreter der Stadtwerke Ulm anwesend waren und den anwesenden Bürgermeistern ein Angebot für eine “Dienstleistung Wasserversorgung" vorgestellt haben.
Der Vorsitzende erläutert das Angebot mittels Tabellen.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Angebot auf Grund der angespannten Haushaltslage gegenwärtig nicht zu.
§ 3 Biotop-Verbund - Info
Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage.
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über das Projekt Biotop-Verbund sowie über die vorliegenden Maßnahmenpläne für die Gemeinden.
Abschließend teilt der Vorsitzende dem Gemeinderat hinsichtlich der Verbindlichkeit mit, dass die Umsetzung freiwillig ist!
Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis!
§ 4: Protokoll
Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.
§ 5: Verschiedenes / Bekanntgaben
Keine Punkte!
Karl Häcker
Bürgermeister
Gemeinderatssitzung am 12.05.2025 – Ergänzung der Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
§ 2 Angebot SWU - Wasserversorgung
§ 3 Biotop-Verbund - Info
§ 4 Protokoll
§ 5 Verschiedenes / Bekanntgaben
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil recht herzlich eingeladen.
Bürgermeister
Gemeinderatssitzung am 12.05.2025
Öffentlicher Teil:
§ 1 Bauantrag Carport, Rosenweg 12,
Flurstücksnummer 164/5
§ 2 Angebot SWU - Wasserversorgung
§ 3 Biotop-Verbund - Info
§ 4 Protokoll
§ 5 Verschiedenes / Bekanntgaben
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil recht herzlich eingeladen.
Bürgermeister
Aus der Gemeinderatssitzung vom 07.04.2025
§ 1: Bauplatzverkäufe 2025
Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Tischvorlage.
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat mit einer Tabelle über die eingegangenen Bewerbungen und die erfolgte Punktevergabe.
Zwei Bewerbungen sind eingegangen. Zwei Bauplätze sollten gemäß Ausschreibung verkauft werden.
Der Vorsitzende schlägt vor, den beiden Bewerbern gemäß Reihenfolge in der Punktevergabe einen Bauplatz anzubieten.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat will, dass den beiden Bewerbern gemäß Reihenfolge in der Punktevergabe ein Bauplatz angeboten und ggf. verkauft wird.
§ 2: Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage (Satzungsentwurf) und eine ergänzende Tischvorlage.
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass die Wohncontaineranlage am 05.04.2025 aufgebaut wurde. Die Ver- und Entsorgungsanschlüsse müssen nun noch hergestellt werden. Dann kann die Anlage bezogen werden. Die bisherigen Asylbewerberunterkünfte waren nur angemietet und wurden privatrechtlich weitervermietet. Da es sich bei der Wohncontaineranlage um das Eigentum der Gemeinde handelt, ist hierfür eine öffentlich-rechtliche Regelung notwendig. Deshalb ist die beiliegende Satzung erforderlich.
In Zusammenhang mit der Satzung ist auch eine Kalkulation hinsichtlich der zukünftigen Kostenerhebung erforderlich. Diese Kalkulation konnte bisher nur auf Grund der bisher vorliegenden Kosten und weiterer Schätzungen durchgeführt werden. Auf Grund dieser Kalkulation / Schätzung wird die Gebührenhöhe in § 13 Abs. 2 der Satzung (vorerst) auf 250,00 € pro Wohnplatz und Kalendermonat festgesetzt.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
§ 3:
Friedhofssatzung und Benutzungsgebühren-
satzung (Überarbeitung)
Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage (aktuelle Satzung).
Der Vorsitzende teilt dem Gemeinderat mit, dass einige Punkte der Friedhofssatzung sowie das dazugehörende Gebührenverzeichnis aus seiner Sicht aktualisiert werden sollten.
Der Vorsitzende schlägt vor, die §§ 8, 10, 11, 12, 13, 13 a, 16 der Satzung zu überdenken.
Der Gemeinderat diskutiert ausführlich über die Inhalte der Friedhofssatzung.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat möchte, dass eine Änderungssatzung mit den besprochenen Punkten erstellt und bei einer der nächsten Sitzungen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt wird.
§ 4: Protokoll
Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.
§ 5: Verschiedenes / Bekanntgaben
Aus den Reihen des Gemeinderates wurden folgende Punkte angesprochen:
Der Termin für die Straßenreinigung sollte im Mitteilungsblatt bekannt gegeben werden.
Karl Häcker
Bürgermeister
Gemeinderatssitzung am 07.04.2025
Öffentlicher Teil:
§ 2 Satzung über die Benutzung von Obdachlosen-
und Flüchtlingsunterkünften
§ 3 Friedhofsatzung und Benutzungsgebühren-
satzung (Überarbeitung)
§ 4 Protokoll
§ 5 Verschiedenes / Bekanntgaben
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil recht herzlich eingeladen.
Bürgermeister
Gemeinderatssitzung am 10.03.2025
Öffentlicher Teil:
§ 1 Bauantrag - Abbruch best. Wohngebäude und NeubauWohngebäude mit Teilumbau des bestehenden Stallgebäudes im Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Lange Straße 42, Flurstück-Nummer: 359/0
§ 2 Rücktritt des Bürgermeisters zum 31.03.2026
§ 3 Protokoll
§ 4 Verschiedenes / Bekanntgaben
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil recht herzlich eingeladen.
Bürgermeister
Aus der Gemeinderatssitzung vom 10.02.2025
§ 1: Haushalt 2025 (Haushaltsplan und Haushaltssatzung), Beratung und Beschlussfassung
Die Gemeinderäte erhielten zu diesem Tagesordnungspunkt eine ausführliche Sitzungsvorlage.
Der von der Verwaltung erstellte Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 steht heute zur Beratung.
Im Zuge der Haushaltsberatung wurden die einzelnen Planansätze vorgetragen und erläutert. Auf den Vorbericht wird Bezug genommen.
Frau Bohner erläutert den Haushalt im Detail.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
§ 2: Bauantrag - Aufstockung / Nutzungsänderung Einfamilienhaus in zwei Wohneinheiten, Hausener Straße 14, Flurstück-Nummer: 4/0
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über ein eingegangenes Baugesuch. Für das Gebiet, für das das Baugesuch eingegangen ist, liegt kein Bebauungsplan vor. Demzufolge ist das Einfügungsgebot des § 34 BauGB zu beachten. Der Bauantrag wurde im vereinfachten Verfahren gestellt.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
§ 3: Bauantrag - Aufstellung von Wohncontainern zur Unterbringung von Flüchtlingen, Schleifensteig, Flurstück-Nummer: 389/0
Der Vorsitzende teilt dem Gemeinderat mit, dass das Haus in der Schulstraße 12 zur Unterbringung von Flüchtlingen nicht mehr zur Verfügung steht. Auf eine Nachfrage nach alternativem Wohnraum im Mitteilungsblatt vom 10.01.2025 gab es keine positiven Reaktionen. Da die Gemeinde zur Unterbringung der Flüchtlinge verpflichtet ist, muss eine alternative Wohnmöglichkeit geschaffen werden. Aus diesen Gründen muss die Gemeinde nun Wohncontainer auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 389/0 aufstellen lassen. Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die vorgesehene Planung.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
§ 4: Bauplatzverkäufe 2025
Der Vorsitzende bittet den Gemeinderat um Informationen und um Entscheidungen zu den Bauplatzverkäufen bzw. Bauplatzvergaben 2025. Insbesondere ist durch den Gemeinderat festzulegen, wie viele Baugrundstücke verkauft werden sollen und wie hoch der Quadratmeterpreis angesetzt wird.
Der Vorsitzende teilt mit, dass es noch zwei Bauplätze gibt und schlägt vor, in diesem Jahr beide anzubieten.
Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen, nach der Veröffentlichung (voraussichtlich am 21.02.2025) im Mitteilungsblatt, das heißt bis voraussichtlich spätestens 24.03.2025 nach den Richtlinien der Gemeinde und der Vergabekriterien schriftlich beim Bürgermeisteramt abzugeben.
Folgende Angaben müssen enthalten sein:
Vergaberichtlinien
Vergabekriterien
Mitteilungsblatt 21.02.2025
Verkauf von Bauplätzen
Die Gemeinde Setzingen plant in diesem Jahr den Verkauf von 2 Bauplätzen.
Interessenten müssen eine aussagekräftige Bewerbung für den gewünschten Erwerb eines Bauplatzes zwischen dem 22.02.2025, 08.00 Uhr, und dem 24.03.2025 bis spätestens 12.00 Uhr schriftlich beim Bürgerbüro der Gemeinde Setzingen abgeben.
Es handelt sich hierbei um Ausschlussfristen, das heißt, dass zuvor oder danach eingegangene Bewerbung nicht berücksichtigt werden!
Der Bewerbung beizufügen ist eine allgemeine Finanzierungszusage einer Bank oder eines Kreditinstitutes. Zusätzlich zu den persönlichen Angaben in der Bewerbung sind Informationen gemäß der Vergaberichtlinie bzw. den Vergabekriterien der Gemeinde (siehe Homepage), insbesondere
mit aufzuführen.
Ohne diese Angaben kann eine anschließende Auswertung nicht durchgeführt werden. Bewerber, die hierzu keine Angaben machen, können nicht berücksichtigt werden. Des Weiteren ist anzugeben, wenn bereits Grundbesitz vorhanden ist.
Außerdem weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass sich die Erwerber in einem gegebenenfalls anschließenden Kaufvertrag dazu verpflichten müssen, die Baugrundstücke selbst zu nutzen und die Bebauung mit einem bezugsfertigen Wohnhaus spätestens zum Ablauf von 4 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages sicherzustellen ist.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
§ 5: Nutzung des Bolzplatzes
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass die Arbeiten mittlerweile ausgeführt wurden und befragt die Gemeinderäte, wie es nun weitergehen soll!
Der Vorsitzende ist nach wie vor der Auffassung, dass der Vorschlag von Anwohnern, den Bolzplatz an Sonn- und Feiertagen nicht zu benutzen, ein guter Kompromiss wäre, da er vermutet, dass die Lärmbelästigung andernfalls weiterhin zu Konflikten führen wird.
Von Seiten des Gemeinderates kamen andere Vorschläge.
Zum einen wird vorgeschlagen, dass der Bolzplatz zumindest in den Wintermonaten auch an Sonn- und Feiertagen genutzt werden darf, zum anderen wird vorgeschlagen, dass nun, nach Abschluss der Lärmminderungsmaßnahmen der Bolzplatz wieder insgesamt für den Betrieb freigegeben wird.
Die Vorschläge wurden kontrovers diskutiert.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat möchte, dass die Nutzung des Bolzplatzes zukünftig auch an Sonn- und Feiertagen gestattet wird.
§ 6: Radroifla der Gemeinde Öllingen am 20.09.2025
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass für den 20.09.2025 die o.a. Veranstaltung durch die Gemeinde Öllingen geplant ist. Da auch die Gemarkung Setzingen tangiert ist, bittet die Gemeinde Öllingen um die Zustimmung der Gemeinde Setzingen zur Veranstaltung.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Die Gemeinde Setzingen ist mit der Veranstaltung, wie vorgeschlagen, einverstanden.
§ 7: Protokoll
Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.
§ 8: Verschiedenes / Bekanntgaben
Jahresbericht 2024
Der Vorsitzende verteilt den Jahresbericht des Alb-Donau-Kreises mit den besten Wünschen des Landrats an die anwesenden Gemeinderatsmitglieder.
Karl Häcker
Bürgermeister
Gemeinderatssitzung am 10.02.2025
Öffentlicher Teil:
§ 1 Haushalt 2025 (Haushaltsplan und
Haushaltssatzung), Beratung und Beschlussfassung
§ 3 Bauantrag - Aufstellung von Wohncontainern zur Unterbringung von Flüchtlingen, Schleifensteig, Flurstück-Nummer: 389/0
§ 4 Bauplatzverkäufe 2025
§ 5 Nutzung Bolzplatz
§ 6 Radroifla der Gemeinde Öllingen am 20.09.2025
§ 7 Protokoll
§ 8 Verschiedenes / Bekanntgaben
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil recht herzlich eingeladen.
Bürgermeister
Die für den 13.01.2025 geplante Gemeinderatssitzung wurde wegen einer Terminüberschneidung nicht durchgeführt!
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