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Willkommen in Setzingen
Willkommen in Setzingen 

Veröffentlichungen

 

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 09.02.2026

 

 

§ 1      Bestattungswesen;
           Hier: Antrag auf Bestattung einer Person, die
           nicht aus Setzingen kommt.

 

Der Gemeinderat erhält den Antrag als Tischvorlage.

 

Der Vorsitzende teilt dem Gemeinderat mit, dass bei der Gemeindeverwaltung ein Antrag auf Urnen-Erdbestattung einer Person, die nicht in Setzingen wohnt und auch nicht aus Setzingen kommt, eingegangen ist. Gemäß § 1 der Friedhofssatzung ist der Setzinger Friedhof in der Regel für die Bürgerinnen und Bürger Setzingens gedacht, die Gemeinde kann aber Ausnahmen zulassen. 

 

Die Tochter der Person, die gegenwärtig im Altersheim in Ballendorf wohnt, wohnt jedoch in Setzingen und hat den Antrag gestellt, weil Friedhofsbesuche und die Grabpflege dann für sie erleichtert würden.

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Urnen-Erdbestattung der auswärtigen Person zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, dies der Antragstellerin schriftlich mitzuteilen.

 

§ 2:     Bauvoranfrage;
           Hier: Bau eines Carports auf dem Flurstück
           164/9, Rosenweg 3

 

Der Vorsitzende teilt dem Gemeinderat mit, dass der Bauherr den Bau eines Carports auf seinem Grundstück plant und unterrichtet den Gemeinderat anhand von Bildern über die Planungen.

 

Die Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt wird vertagt. Dem Gemeinderat ist dieser Carport mit einer Länge von 7,50 Metern entlang der Straße zu massiv. Über Alternativen sollte nachgedacht werden.

 

 

§ 3:     Protokoll

 

Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.

 

§ 4:     Verschiedenes / Bekanntgaben          

 

Keine Punkte!

 

 

Karl Häcker

Bürgermeister

 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 12.01.2026

 

 

§ 1      Feuerwehr - Mannschaftstransportwagen;
           Hier: Vergabe

 

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass die Bindungsfrist für die Angebote im Januar 2026 endet. Demzufolge muss heute über die Beschaffung des MTWs entschieden werden. 

 

Des Weiteren informiert der Bürgermeister den Gemeinderat, dass für den 13.01.2026 eine gemeinsame Besprechung der beteiligten Gemeinden und der Feuerwehren stattfinden wird. Bei dieser Besprechung wird die Beschaffung der MTWs nochmals ausgiebig diskutiert werden.

 

Der Vorsitzende teilt weiterhin mit, dass verschiedene Angebote vorliegen. 

  • Firma Würstle                                                    MAN                           rund 115.000 €
  • Firma Rauber                                                    Mercedes                  rund 110.000 €
  • Firma Schäfer (Hauptangebot)                      VW                             rund 101.000 €
  • Firma Schäfer (Nebenangebot I)                   Ford                           rund   96.000 €
  • Firma Schäfer (Nebenangebot II)                  Ford                           rund   93.000 €

 

Aus der Sicht des Vorsitzenden ist das Nebenangebot II der Firma Schäfer für die Gemeinde das günstigste Angebot. Hier wird ein Ford Transit mit 110 KW-Motor zum Endpreis von 92.785,01 € (ggf. zuzüglich Optionen) angeboten.

 

Der Vorsitzende erinnert daran, dass für diese Beschaffung ein Feuerwehrzuschuss in Höhe von 22.000 € sowie eine Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock in Höhe von 45.000 € gewährt wird. Der Eigenanteil der Gemeinde liegt damit bei rund 26.000 €.

 

Es liegen noch zusätzliche Optionen vor, die den Preis und das Gewicht erhöhen würden.

 

Insbesondere in Sachen Gewicht muss über diese Optionen genau nachgedacht werden, da das Fahrzeug sich der Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen annähert!

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat spricht sich für das Nebenangebot II der Firma Schäfer aus. Schiebefenster links und rechts wären gut, wenn dies vom Gewicht her möglich wäre (6 kg - 252 €). Ansonsten sollte auf die anderen angebotenen Optionen auf Grund des Gewichtes verzichtet werden. Wegen des Gewichtes sollten auch andere, nicht unbedingt erforderliche Dinge weggelassen werden, wenn dadurch das Gewicht weiterhin reduziert werden kann. Die Anhängerkupplung wäre allerdings wichtig. Das Gewicht des Fahrzeuges sollte unter 3,5 t bleiben, damit es mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden kann.

 

Die Besprechung der beteiligten Gemeinden und Feuerwehren am 13.01.2026 soll noch abgewartet werden.

 

Vergabeermächtigung:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass der Bürgermeister auf Grund der Bindungsfrist bis zu einem Betrag in Höhe von 119.000 € ermächtigt wird, die Vergabe für den MTW durchzuführen.

 

§ 2:     Urnenwand; Hier: Vergabe

Der Vorsitzende erinnert an die Sitzungen vom 14.07.2025 und vom 15.09.2025, stellt mit Bildern nochmals die Antragssituation dar und informiert den Gemeinderat, dass mittlerweile ein Angebote für eine Urnenwand, ähnlich der Ramminger Urnenwand, sowie ein Angebot für die Betonarbeiten und die Platzgestaltung vorliegen.

Das Angebot der Firma Weiher für eine Urnenwand bestehend aus 36 Urnenwürfeln beläuft sich auf 43.670,47 €.

Hinzu kommen die erforderlichen Fundamentarbeiten sowie die Kosten für die Gestaltung des Platzes.

Für die Fundamentarbeiten liegt ebenfalls ein Angebot vor. Dies beläuft sich auf 18.079,05 €. 

Sollten die Arbeiten gemeinsam an den Anbieter vergeben werden, belaufen sich die Kosten auf 61.749,52 €.

Hinzu kommen die Kosten für die Platzgestaltung.

Der Vorsitzende teilt weiterhin mit, dass für die Betonarbeiten sowie die Platzgestaltung nun ein weiteres Angebot von der Firma Horn aus Öllingen vorliegt und erläutert dies dem Gemeinderat anhand des Angebots und einer Skizze. 

Außerdem wird ein Nachlass von 3 % auf den Preis angeboten, d.h. dass der Endpreis bei diesem Angebot bei 12.930,58 € liegen würde.

Dieser Preis bezieht sich auf die Erstellung des Fundaments für die Urnenwand sowie auf die Gestaltung des Platzes.

Der Endpreis für Urnenwand und Herstellung würde demzufolge bei 56.601,05 € liegen.

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

  • Der Gemeinderat will, dass die Urnenwand gebaut wird. Die Firma Weiher soll den Zuschlag gemäß Angebot für die Urnenwand erhalten.
  • Den Zuschlag für das Fundament, die Erdarbeiten und die Platzgestaltung sind an die Firma Horn zum Preis von ca. 13.000 € zu vergeben. 
  • Über weitere Details (Strom-Anschlussmöglichkeiten, Bänke, eventuell Erweiterung der gepflasterten Fläche …) muss noch beraten und entschieden werden.

 

§ 3:     Protokoll

 

Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.

 

§ 4:     Verschiedenes / Bekanntgaben          

 

Brückensanierung

 

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass eine Untersuchung der gemeindlichen Brücken stattgefunden hat. Der Gemeinderat hat das Ergebnis der Untersuchung bereits digital erhalten. Nach Rücksprache mit dem Gutachter sind kurz-, mittel- und langfristige Sanierungsmaßnahmen erforderlich, die Kosten in Höhe von 177.000 bis zu 517.000 € (bei Ersatzneubauten) verursachen können.

 

Kurzfristig rät der Gutachter dazu, sich um die Geländer zu kümmern (Kosten ca. 40.000 €).

 

Der Gemeinderat will, dass hierzu Angebote eingeholt werden.

 

Jahresbericht Alb-Donau-Kreis

 

Der Vorsitzende verteilt den Jahresbericht des Alb-Donau-Kreises mit den besten Wünschen des Landrats an die anwesenden Gemeinderatsmitglieder.

 

 

Karl Häcker

Bürgermeister

 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 08.12.2025

 

 

§ 1      Waldbetriebsplan 2026

 

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass gemäß § 51 Landeswaldgesetz von der unteren Forstbehörde ein jährlicher Betriebsplan zu erstellen ist. Dieser soll auch einen Voranschlag hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben enthalten. Über den jährlichen Betriebsplan ist von der betreffenden Körperschaft zu beschließen.

Der Betriebsplan ging der Gemeinde mit Schreiben vom 16.10.2025 zu. Die Gemeinderäte erhielten den Plan als Sitzungsvorlage.

 

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dr. Duvenhorst sowie den Revierförster, Herrn Mirko Keber.

 

Herr Dr. Duvenhorst informiert den Gemeinderat über geplante Änderungen in der Forstorganisation. Allgemein stellt er fest, dass es unserem Wald gut geht!

 

Herr Keber informiert den Gemeinderat ausführlich über den Forstbetriebsplan 2026 sowie zu anderen Themen, die den Gemeindewald betreffen und beantwortet die Fragen der Gemeinderäte.

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:


 

  • Der Gemeinderat stimmt der Jahresplanung 2026 in der vorgelegten Fassung zu.


 

  • Herr Dr. Duvenhorst erhält eine unterzeichnete Ausfertigung der Anerkennung des Waldbetriebsplans 2026. 

 

§ 3:     Abwassersatzung;

Hier: Satzungsänderungen auf Grund von Gebührenkalkulationen

 

Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine sehr ausführliche und umfangreiche Sitzungsvorlage in digitaler Form.


 

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat ausführlich anhand der Beschlussvorlagen, der Kalkulationen und des Satzungsentwurfes. Insbesondere teilt der Vorsitzende dem Gemeinderat mit, dass es auf Grund der Kalkulationen zu Veränderungen bei den Abwasserpreisen kommt. 

 

Der Preis für das Schmutzwasser sinkt von 4,08 €/m³ auf 3,97 €/m³ (- 0,11 €/m³), der Preis pro m² Niederschlagswasser steigt von 0,52 €/m² auf 0,72 €/m² (+ 0,20 €/m²).

 

Detailliert stellt es sich wie folgt dar:

 

Errechnete Gebühr     Bisherige Gebühr:       Differenz:

 

Schmutzwassergebühr                  3,97 €                        4,08 €                        - 0,11 €

  • Kanal-                                    1,57 €                        1,60 €                        - 0,03 €
  • Klär-                                       2,40 €                        2,48 €                        - 0,08 €

 

Niederschlagswassergebühr        0,72 €                        0,52 €                        + 0,20 €

  • Kanal-                                    0,48 €                        0,28 €                        + 0,20 €
  • Klär-                                       0,24 €                        0,24 €                        +/- 0,0 €

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

Abwasserentsorgung

 

1. Kalkulation

 

1.1                Der Gebührenkalkulation vom 10.11.2025 wird zugestimmt.

Die Kalkulation sowie ergänzende Unterlagen (Anlagen 1 – 11) haben dem

Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.

1.2                Die Gemeinde erhebt einheitliche Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung

„Abwasserbeseitigung“.

1.3                Die Gemeinde wählt folgende Gebührenmaßstäbe:

-        Für das Einleiten von Niederschlagswasser die nach Anschluss- und Versiegelungsgrad modifizierte überbaute und befestigte (versiegelte) Fläche.

-        Für das Einleiten von Schmutzwasser den modifizierten Frischwasser-

        maßstab.

 

1.4                Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen,
            Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode werden
  zugestimmt.

1.5                Den in die Gebührenkalkulation eingestellten Veranlagungsflächen und
            Veranlagungsmengen sowie dem Anschluss- und Versiegelungsgrad und

den Prognosen und Schätzungen der Kalkulation werden zugestimmt.

1.6                Der Straßenentwässerungskostenanteil wird, entsprechend der jeweiligen

Einzelberechnung für den Kanal- und Klärbereich berücksichtigt. Der Berech-

nungsmethode (regenwasserbedingte Kosten aufgeteilt im Verhältnis zu den

privaten und öffentlichen versiegelten Flächen) wird zugestimmt.

 

2. Satzung

 

Folgende 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbesei-

tigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Setzingen vom 23.07.2007 (siehe

Anlage 11) wird beschlossen.

 

§ 3:     Protokoll

 

Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.

 

§ 4:     Verschiedenes / Bekanntgaben          

 

Termine:


 

  • Verwaltungsverband Langenau - Verbandsversammlung 11.12.2025 (Langenau Rathaus - ab 16.00 Uhr)


 

  • Zweckverband Unteres Lonetal - Verbandsversammlung 16.12.2025 (Öllingen Rathaus - ab 16.00 Uhr)

 

Karl Häcker

Bürgermeister

 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 10.11.2025

 

 

§ 1      Blutspenderehrung

 

Im Rahmen der Blutspenderehrung werden folgende Personen geehrt:

 

  • Herr Timo Hank             25-maliges Blutspenden    (nicht anwesend)
  • Herr Jochen Mack         10-maliges Blutspenden    (nicht anwesend)
  • Herr Bernd Mutschall   10-maliges Blutspenden

 

Der Bürgermeister überreicht Herrn Mutschall die Verleihungsurkunde des Deutschen Roten Kreuzes sowie die Dankesurkunde und ein kleines Geschenk der Gemeinde. Herrn Mack  wurde dies heute bereits persönlich durch den Bürgermeister übergeben. Herrn Hank wird der Vorsitzende ebenfalls noch aufsuchen und ihm den Dank persönlich übermitteln.

 

Gemeinderat und Bürgermeister hoffen, dass diesem guten Vorbild noch viele weitere Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Setzingen folgen werden.

 

§ 2      Hebesatzung – Grundsteuer

Hier: Festsetzung Hebesätze auf Grund von Kalkulationen

 

Der Gemeinderat erhielt hierzu eine Tischvorlage mit den Kalkulationsgrundlagen.

 

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat mittels der Kalkulationsgrundlagen und und dem Satzungsentwurf über diesen Tagesordnungspunkt!

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt sowohl der Kalkulation als auch der geänderten Hebesatzung gemäß Entwurf zu.

 

§ 3:     Wasser- und Abwassersatzung;

Hier: Satzungsänderungen auf Grund von Gebührenkalkulationen

 

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über eine Mitteilung des Verwaltungsverbands.

 

Bei der Wassergebührenkalkulation kam es zu keinen gravierenden Änderungen, so dass hier gegenwärtig keine Änderung erforderlich ist.

 

Die Abwassergebührensatzung konnte auf Grund fehlender Zahlen erst später abgeschlossen werden. Die Kalkulation ging heute erst beim Vorsitzenden ein und wurde bereits digital an den Gemeinderat weiterversendet. Die Behandlung dieser Kalkulation kann heute nicht durchgeführt werden, sondern wird auf die nächste Gemeinderatssitzung vertagt.

 

§ 4:     Protokoll

 

Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.

 

§ 5:     Verschiedenes / Bekanntgaben          

 

Urnenwand

 

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass am 14.10.2025 die Genehmigung zur Errichtung der Urnenwand eingegangen ist und weist insbesondere auf die angedrohten Geldbußen hin.

 

Karl Häcker

Bürgermeister

 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 13.10.2025

 

 

§ 1      Bauplatzvergabe

 

Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Tabelle mit den dazugehörenden Namen der Bewerber als Tischvorlage. Für die Öffentlichkeit war diese Liste anonymisiert.

 

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat mit einer Bauplatzübersicht und einer Tabelle über die eingegangenen Bewerbungen und die erfolgte Punktevergabe.

 

Drei Bewerbungen sind eingegangen. Zwei Bauplätze sollten in diesem Jahr noch verkauft werden.

 

Bei der Punktevergabe erhielten alle Bewerbungen dieselben Punktzahlen. Auf Grund der Punktgleichheit ist das Losverfahren (verschiedene Umschläge, die die Nummern der Bewerbungen beinhalten, werden gezogen) anzuwenden. Bei diesem ergibt sich folgendes Ergebnis!

 

Bewerbung 1: Zweiter Platz

Bewerbung 2: Erster Platz

Bewerbung 3: Dritter Platz

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat will, dass den ersten beiden Bewerbern, gemäß Reihenfolge der Verlosung, ein Bauplatz angeboten und ggf. verkauft wird.

 

Sollte einer der ersten beiden Bewerber abspringen, ist der verbleibende Bauplatz dem dritten Bewerber anzubieten.

 

Sollte Bewerber 2 den Zuschlag erhalten, ist der Gemeinderat mit dem Bau eines Zweifamilienhauses einverstanden und ermächtigt den Bürgermeister bereits heute, einer später erforderlichen Teilung des Hauses zuzustimmen.

 

§ 2      Spendenannahme

 

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass folgende Spenden bei der Gemeinde eingegangen sind:


 

  • Am 06.08.2025 eine Spende in Höhe von 100,00 € von der Volksbank Alb a.G. zu Gunsten des Jugendhauses eingegangen ist.


 

  • Am 14.08.2025 eine Spende in Höhe von 500,00 € von anonym zu Gunsten der Feuerwehr eingegangen ist.


 

  • Am 11.09.2025 eine Spende in Höhe von 350,00 € von anonym zu Gunsten der Gemeinde eingegangen ist.

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spenden zu und bedankt sich bei den Spendern für die Spenden!

 

§ 3:     Protokoll

 

Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.

 

§ 4:     Verschiedenes / Bekanntgaben          

 

Nächste Gemeinderatssitzung

 

Der Vorsitzende verteilt die Einladungen zur nächsten Gemeinderatssitzung!

 

Karl Häcker

Bürgermeister

 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 15.09.2025

 

§ 1      Urnenwandbestattungen

Der Vorsitzende erinnert an die Sitzung vom 14.07.2025, stellt mit Bildern nochmals die Antragssituation dar und informiert den Gemeinderat, dass mittlerweile ein Angebot für eine Urnenwand, ähnlich der Ramminger Urnenwand, vorliegt. Das Angebot der Firma Weiher für eine Urnenwand bestehend aus 36 Urnenwürfeln beläuft sich auf 43.670,47 €.

Hinzu kommen die erforderlichen Fundamentarbeiten sowie die Kosten für die Gestaltung des Platzes.

Für die Fundamentarbeiten liegt ebenfalls ein Angebot vor. Dies beläuft sich auf 18.079,05 €. 

Sollten die Arbeiten gemeinsam an den Anbieter vergeben werden, belaufen sich die Kosten auf 61.749,52 €.

Hinzu kommen die Kosten für die Platzgestaltung.

Des Weiteren teilt er dem Gemeinderat mit, dass eine Mitteilung vorliegt, dass das Landesamt für  Denkmalpflege die Bedenken gegen das Errichten einer Urnenwand zurückstellt.

 

Eine abschließende schriftliche Rückmeldung vom Landratsamt liegt leider noch nicht vor! Telefonisch wurde jedoch am 15.09.2025 um 15.00 Uhr die Zustimmung in Aussicht gestellt. Der Vorsitzende geht nun davon aus, dass die Urnenwand - wie beantragt - gebaut werden darf!

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

  • Der Gemeinderat will, dass die Urnenwand gebaut wird. Die Firma Weiher soll den Zuschlag gemäß Angebot für die Urnenwand erhalten

 

  • Für das Fundament, die Erdarbeiten und die Platzgestaltung sollen Angebote aus der Region eingeholt werden. Hierbei sollten auch Strom-Anschlussmöglichkeiten (Versorgung möglichst vom Rathaus) berücksichtigt werden.

 

§ 2      Landtagswahl / Bürgermeisterwahl am 08.03.2026

 

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass hinsichtlich der o.a. Wahlen, Vorbereitungen zu treffen und Beschlüsse durch den Gemeinderat zu fassen sind.

 

Der Vorsitzende schlägt hierzu folgendes vor:

 

  • Wahlvorstand

 

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass der gemeindliche Wahlvorstand für die Landtagswahl in Baden-Württemberg aus folgenden Personen:

  • einem Wahlvorsteher oder einer Wahlvorsteherin als Vorsitzendem.
  • einer Stellvertretung des Wahlvorstehers oder der Wahlvorsteherin.
  • drei bis sieben weiteren Beisitzern oder Beisitzerinnen.

besteht.

Für die Bürgermeisterwahl sind die folgenden Wahlorgane in der Gemeinde zuständig:

  • Der Gemeindewahlausschuss:
    • Er ist das oberste Wahlorgan auf Gemeindeebene.
    • Er leitet die Wahl und stellt das endgültige Wahlergebnis für die Gemeinde fest.
    • Er besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei weiteren Beisitzern.
    • Die Beisitzer und ihre Stellvertreter werden vom Gemeinderat aus den Wahlberechtigten bestellt.

 

  • Die Wahlvorstände:
    • Sie sind für jeden einzelnen Wahlbezirk (Wahllokal) zuständig.
    • Die Wahlvorstände leiten die Stimmabgabe im Wahllokal und zählen die Stimmen aus.
    • Ein Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, einem Stellvertreter und weiteren Beisitzern.
    • Die genaue Anzahl der Beisitzer kann variieren, meist sind es zwischen drei und sieben.
    • Die Wahlvorsteher und ihre Stellvertreter werden von der Gemeinde bestimmt.
    • Die Gemeinde hat alle Mitglieder der Wahlvorstände vor der Wahl eingehend über ihre Aufgaben zu unterrichten.

Der Vorsitzende schlägt für alle Gremien folgende Besetzung vor:

 

Vorsitzender:                                                           Karl Häcker

Stellvertretender Vorsitzender:                 Johannes Frölich

Schriftführerin:                                            Angelika Retsch-Albicker

Stellvertretende Schriftführerin:               Ursula Schlumpberger

Beisitzer:                                                      Jens Junginger

 

Für die Bestellung weiterer erforderlicher Kräfte / Hilfskräfte wird der Bürgermeister vom Gemeinderat ermächtigt.

 

  • Wahlraum

 

Der Vorsitzende schlägt den Aufenthaltsraum der Feuerwehr, Kirchstraße 1, als Wahlraum vor.

 

  • Wahltermine bzw. Stich- / Nachwahltermin Bürgermeisterwahl

 

Der Vorsitzende schlägt als Wahltermin für die Bürgermeisterwahl Sonntag, den 15.02.2026 vor.

 

Begründung:

 

Die Wahl muss gemäß § 47 Abs. 1 GemO spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit stattfinden. Die Amtszeit endet am 31.03.2026. 

Der Vorsitzende schlägt als Stich-/Nachwahltermin den 08.03.2026  gemeinsam mit der Landtagswahl vor. 

Eine Stichwahl (Nachwahl) findet gemäß § 45 Abs. 2 GemO statt, wenn im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten mehr als 50 % der gültigen Stimmen erhält. Die Stichwahl wird frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Hauptwahl durchgeführt.

  • Ausschreibung der Bürgermeisterstelle

Der Vorsitzende schlägt vor, die Wahl im Mitteilungsblatt der Gemeinde sowie auf der Homepage der Gemeinde auszuschreiben. Auf eine überregionale Ausschreibung in der Tagespresse sowie im Staatsanzeiger sollte auf Grund der hohen Kosten verzichtet werden. Der Vorsitzende schlägt vor, die Ausschreibung im Mitteilungsblatt vom 28.11.2025 zu veröffentlichen. Er stellt dem Gemeinderat den Entwurf für die Stellenausschreibung vor.

 

  • Ende der Einreichungsfrist

Das Ende der Einreichungsfrist darf frühestens auf den 27. Tag vor der Wahl festgesetzt werden. Der Vorsitzende schlägt deshalb Montag, den 19.01.2026 hierfür vor!

  • Termin für die Kandidatenvorstellung

Der Vorsitzende schlägt als Termin für die öffentliche Kandidatenvorstellung Montag, den 02.02.2026 in der Birkenfeldhalle vor!

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

  • Der Gemeinderat will, dass alle Gremien wie folgt besetzt  werden:

 

  • Vorsitzender:                                                Karl Häcker
  • Stellvertretender Vorsitzender:                  Johannes Frölich
  • Schriftführerin:                                                         Angelika Retsch-Albicker
  • Stellvertretende Schriftführerin:                Ursula Schlumpberger
  • Beisitzer:                                                       Jens Junginger

 

  • Für die Bestellung weiterer erforderlicher Kräfte / Hilfskräfte wird der Bürgermeister vom Gemeinderat ermächtigt.

 

  • Der Gemeinderat bestimmt den Aufenthaltsraum der Feuerwehr, Kirchstraße 1, als Wahlraum.

 

  • Der Gemeinderat bestimmt den 15.02.2026 als Termin für die  Bürgermeisterwahl.

 

  • Der Gemeinderat bestimmt den 08.03.2026 als Termin für die  gegebenenfalls erforderliche Stich-/Nachwahl des Bürgermeisters gemeinsam mit der Landtagswahl.

 

  • Der Gemeinderat will, dass die Bürgermeisterstelle nur im Mitteilungsblatt der Gemeinde am 28.11.2025 sowie auf der Homepage der Gemeinde mit dem vorgeschlagenen Text ausgeschrieben wird.
  • Der Gemeinderat setzt das Ende der Einreichungsfrist auf Montag, den 19.01.2026 (18.00 Uhr) fest.
  • Der Gemeinderat setzt den Termin für die öffentliche Kandidatenvorstellung auf Montag, den 02.02.2026 ab 19.00 Uhr  in der Birkenfeldhalle fest!

 

§ 3:     Protokoll

 

Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.

 

§ 4:     Verschiedenes / Bekanntgaben          

 

Dankesschreiben der Hospizgruppe Langenau

 

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über ein Dankesschreiben der Hospizgruppe Langenau vom 14.08.2025.

 

Der Gemeinderat nimmt das Schreiben zur Kenntnis!

 

Aus den Reihen des Gemeinderats werden folgende Punkte vorgetragen / angesprochen:

 

  • Über mögliche Alternativen zum Weihnachtsbaum der Gemeinde soll nachgedacht werden (Kosten Hubsteiger, anderer Standort, …).
  • Beim Spielplatz Mittelsteig sollte ein Mülleimer angebracht werden.
  • Für ein mögliches Buswartehäuschen beim Kindergarten sollen Kosten ermittelt werden.
  • Der Radweg Richtung Langenau hat auf Höhe des Rückhaltebeckens und südlich davon Risse.

 

Karl Häcker

Bürgermeister

 

 

 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.07.2025

 

 

§ 1      Friedhofssatzung - Satzungsbeschluss

 

Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage.

 

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass die Neufassung der Friedhofssatzung schon mehrfach im Gemeinderat besprochen wurde. Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurden vom Gemeinderat noch die zukünftigen Gebührensätze besprochen und festgesetzt. Diese wurden nun in die Satzung eingearbeitet.

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Satzung und setzt die Gebühren gemäß Gebührenverzeichnis fest.

 

 

§ 2      Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlings-
            unterkünften - 1. Änderung - Satzungsbeschluss

 

Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage.

 

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass beim Satzungsbeschluss die Kalkulation noch nicht vorlag und deshalb sorgfältig geschätzt wurde. Die Kalkulation wurde mittlerweile nachgeholt. Auf Grund der Kalkulation sollten die Gebührensätze angepasst werden.

Der Vorsitzende erläutert die Satzungsänderung und die Kalkulation.

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

  • Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Kalkulation zu.
  • Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Satzung und setzt die monatliche Gebühr pro Person auf 271,00 € fest.

 

 

§ 3      Urnenwandbestattungen - Info

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass über die weitere Gestaltung des Friedhofs nachgedacht werden muss. Insbesondere die Urnenwahlgräber sind zur Hälfte belegt. Hier sollte über die Beschaffung einer Urnenwand nachgedacht werden. Er stellt verschiedene Alternativen zur Gestaltung von Urnenwänden vor.

 

  • Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis!
  • Der Gemeinderat will, dass ein Angebot ähnlich der Ramminger Urnenwand eingeholt wird.

 

 

§ 4:     Bauangelegenheiten;

Bauantrag im vereinfachten Verfahren, Brennofen 21, Flurstücksnummer 101/1 - Neubau einer Gaube auf der Westseite und Dachfenster auf der Ostseite. Neubau Carport mit Dachterrasse. Vergrößerung der Fenster im EG und OG. Neubau Gartenhütte.

 

Der Vorsitzende erläutert den Bauantrag anhand von Bildern und informiert den Gemeinderat darüber, dass der Bauherr auch einen Antrag auf Ausnahme zum Bebauungsplan (Überschreitung Baugrenze) gestellt hat.

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

  • Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
  • Dem Ausnahmeantrag wird zugestimmt!

 

 

§ 5:     Delegation der Einvernehmenserteilung während der sitzungsfreien Zeit
            auf den Bürgermeister

 

Der Vorsitzende schlägt vor, dass der Gemeinderat während der sitzungsfreien Zeit (Sommerpause) die Zustimmung zu kleineren Baumaßnahmen auf den Bürgermeister delegiert, damit Bauanträge weiterbearbeitet werden können.

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss: 

 

Der Gemeinderat delegiert die Einvernehmenserteilungen zu kleineren Baumaßnahmen während der sitzungsfreien Zeit auf den Bürgermeister.

 

 

§ 6:     Protokoll

 

Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.

 

 

§ 7:     Verschiedenes / Bekanntgaben

 

Keine Punkte!

 

 

Karl Häcker

Bürgermeister

Aus der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2025

 

 

§ 1      Bauangelegenheiten

 

Bauantrag Carport, Rosenweg 12, Flurstücksnummer 164/5

 

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat mittels Bildern über das geplante Vorhaben.

 

Der Bauherr plant den Neubau eines Wohnmobilabstellplatzes im vereinfachten Verfahren. Des Weiteren beantragt er eine Abweichung/Ausnahme/Befreiung vom Bebauungsplan (Bau des Carports außerhalb der 35 Jahre alten Baulinie).

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

  • Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
  • Dem Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung wird zugestimmt.

 

§ 2      Friedhofssatzung

 

Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage.

 

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die bisher vorgesehenen Änderungen.

 

Im Anschluss diskutiert der Gemeinderat das Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung anhand einer Kalkulationstabelle und legt die zukünftigen Gebühren fest.

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat will, dass die besprochenen Änderungen in die Satzung eingearbeitet werden und diese bei einer der nächsten Sitzungen erneut zur Verabschiedung vorgelegt wird.

 

§ 3      Stellenbesetzung Stelle „Multifunktionskraft“

 

Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage.

 

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass für die Stelle zwei Bewerbungen eingegangen sind.

 

Folgende Aufgaben hat die neue Stellenbesetzung wahrzunehmen (die Aufstellung ist nicht abschließend):


 

  • Amtsbote / Amtsbotin (Postverteilung und -zustellung, ggf. mit Zustellungsnachweis)
  • Verteilung Mitteilungsblatt
  • Raumpflege (Rathaus und Feuerwehrhaus)

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Stelle mit Frau Damjanovic zu besetzen.

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat will, dass Frau Damjanovic die Stelle angeboten wird. Bei Zusage ist sie zum 01.08.2025 einzustellen.

 

§ 4:     Protokoll

 

Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.

 

§ 5:     Verschiedenes / Bekanntgaben          

 

Grabfeldauflösung

 

Der Vorsitzende unterrichtet den Gemeinderat, dass er plant im Oktober das Grabfeld rechts vom südlichen Eingang zum Friedhof aufzulösen (15 Gräber)!

 

Der Gemeinderat ist hiermit einverstanden.

 

Hundekotbeutel

 

Der Vorsitzende teilt dem Gemeinderat mit, dass erneut Hundekotbeutel angeschafft werden sollten. Die letzte Bestellung ist erst 4 Monate her und hat Kosten in Höhe von 56,85 € verursacht. Die Kosten pro Jahr liegen demzufolge bei ca. 170,55 €. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, zu der die Gemeinde nicht verpflichtet ist. Die Gemeinde ist ständig auf der Suche nach Einsparpotentialen. Hier wäre die Einsparung aus der Sicht des Vorsitzenden möglich!

 

Der Gemeinderat hält die Bereitstellung der Hundekotbeutel für wichtig und sinnvoll und will, dass weiterhin Hundekotbeutel durch die Gemeinde beschafft und den Hundebesitzern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Karl Häcker

Bürgermeister

Gemeinderatssitzung am 02.06.2025

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, 02. Juni 2025 um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses mit folgender Tagesordnung statt:

 

Öffentlicher Teil:

 

§ 1          Bauangelegenheiten

Bauantrag Carport, Rosenweg 12, Flurstücksnummer 164/5

§ 2          Friedhofssatzung

§ 3          Stellenbesetzung Stelle „Multifunktionskraft“

§ 4          Protokoll

§ 5          Verschiedenes / Bekanntgaben

 

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil recht herzlich eingeladen.

 

Karl Häcker

Bürgermeister

Aus der Gemeinderatssitzung vom 12.05.2025

 

§ 1      Bauangelegenheiten

 

  • Bauantrag Carport, Rosenweg 12, Flurstücksnummer 164/5

 

Der Antrag ist bisher nicht beim Verwaltungsverband eingegangen und kann deshalb nicht behandelt werden.

 

  • Abbruch und Neubau eines Wohngebäudes, Schulstraße 12, Flurstücksnummer 84/0

 

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat mittels Bildern über das geplante Vorhaben.

 

Der Bauherr plant den Abbruch des bestehenden Gebäudes und den Neubau eines Wohngebäudes im vereinfachten Verfahren. Des Weiteren beantragt er eine Befreiung vom Bebauungsplan (das nördliche Baufenster soll um 67 cm überschritten werden).

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

  • Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
  • Dem Befreiungsantrag wird zugestimmt.

 

§ 2      Angebot SWU - Wasserversorgung

 

Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage.

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass bei der letzten Bürgermeisterdienstbesprechung Vertreter der Stadtwerke Ulm anwesend waren und den anwesenden Bürgermeistern ein Angebot für eine “Dienstleistung Wasserversorgung" vorgestellt haben.

Der Vorsitzende erläutert das Angebot mittels Tabellen.

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot auf Grund der angespannten Haushaltslage gegenwärtig nicht zu.

 

 

§ 3      Biotop-Verbund - Info

 

Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage.

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über das Projekt Biotop-Verbund sowie über die vorliegenden Maßnahmenpläne für die Gemeinden.

Abschließend teilt der Vorsitzende dem Gemeinderat hinsichtlich der Verbindlichkeit mit, dass die Umsetzung freiwillig ist!

 

Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis!

 

§ 4:     Protokoll

 

Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.

 

§ 5:     Verschiedenes / Bekanntgaben          

 

Keine Punkte!

 

 

Karl Häcker

Bürgermeister

Gemeinderatssitzung am 12.05.2025 – Ergänzung der Tagesordnung

 

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, 12. Mai 2025 um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses mit folgender Tagesordnung statt:

 

Öffentlicher Teil:

 

§ 1          Bauangelegenheiten

  • Bauantrag Carport, Rosenweg 12, Flurstücksnummer 164/5
  • Abbruch und Neubau eines Wohngebäudes, Schulstraße 12, Flurstücksnummer 84/0

§ 2          Angebot SWU - Wasserversorgung

§ 3          Biotop-Verbund - Info

§ 4          Protokoll

§ 5          Verschiedenes / Bekanntgaben

 

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil recht herzlich eingeladen.

 

Karl Häcker

Bürgermeister

Gemeinderatssitzung am 12.05.2025

 

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, 12. Mai 2025 um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses mit folgender Tagesordnung statt:

 

Öffentlicher Teil:

 

§ 1          Bauantrag Carport, Rosenweg 12,
               Flurstücksnummer 164/5

§ 2          Angebot SWU - Wasserversorgung

§ 3          Biotop-Verbund - Info

§ 4          Protokoll

§ 5          Verschiedenes / Bekanntgaben

 

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil recht herzlich eingeladen.

 

Karl Häcker

Bürgermeister

Aus der Gemeinderatssitzung vom 07.04.2025

 

§ 1:     Bauplatzverkäufe 2025

 

Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Tischvorlage.

 

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat mit einer Tabelle über die eingegangenen Bewerbungen und die erfolgte Punktevergabe.

 

Zwei Bewerbungen sind eingegangen. Zwei Bauplätze sollten gemäß Ausschreibung verkauft werden.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, den beiden Bewerbern gemäß Reihenfolge in der Punktevergabe einen Bauplatz anzubieten.

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat will, dass den beiden Bewerbern gemäß Reihenfolge in der Punktevergabe ein Bauplatz angeboten und ggf. verkauft wird. 

 

§ 2:    Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

 

Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage (Satzungsentwurf) und eine ergänzende Tischvorlage.

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass die Wohncontaineranlage am 05.04.2025 aufgebaut wurde. Die Ver- und Entsorgungsanschlüsse müssen nun noch hergestellt werden. Dann kann die Anlage bezogen werden. Die bisherigen Asylbewerberunterkünfte waren nur angemietet und wurden privatrechtlich weitervermietet. Da es sich bei der Wohncontaineranlage um das Eigentum der Gemeinde handelt, ist hierfür eine öffentlich-rechtliche Regelung notwendig. Deshalb ist die beiliegende Satzung erforderlich.

In Zusammenhang mit der Satzung ist auch eine Kalkulation hinsichtlich der zukünftigen Kostenerhebung erforderlich. Diese Kalkulation konnte bisher nur auf Grund der bisher vorliegenden Kosten und weiterer Schätzungen durchgeführt werden. Auf Grund dieser Kalkulation / Schätzung wird die Gebührenhöhe in § 13 Abs. 2 der Satzung (vorerst) auf 250,00 € pro Wohnplatz und Kalendermonat festgesetzt.

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

  • Die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wird beschlossen.

 

  • Der Bürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsverband eine neue Kalkulation als Berechnungsgrundlage zu erstellen, sobald alle erforderlichen Kosten vorliegen und im Anschluß ggf. eine Satzungsänderung durchzuführen. Der Gemeinderat stimmt dieser Vorgehensweise ausdrücklich zu.

 

§ 3:   Friedhofssatzung und Benutzungsgebühren-
         satzung (Überarbeitung)

 

Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage (aktuelle Satzung).

 

Der Vorsitzende teilt dem Gemeinderat mit, dass einige Punkte der Friedhofssatzung sowie das dazugehörende Gebührenverzeichnis aus seiner Sicht aktualisiert werden sollten.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, die §§ 8, 10, 11, 12, 13, 13 a, 16 der Satzung zu überdenken.

Der Gemeinderat diskutiert ausführlich über die Inhalte der Friedhofssatzung.

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat möchte, dass eine Änderungssatzung mit den besprochenen Punkten erstellt und bei einer der nächsten Sitzungen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt wird. 

 

§ 4:     Protokoll

 

Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.

 

§ 5:     Verschiedenes / Bekanntgaben          

 

Aus den Reihen des Gemeinderates wurden folgende Punkte angesprochen:

 

Der Termin für die Straßenreinigung sollte im Mitteilungsblatt bekannt gegeben werden.

 

Karl Häcker

Bürgermeister

Gemeinderatssitzung am 07.04.2025

 

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, 07. April 2025 um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses mit folgender Tagesordnung statt:

 

Öffentlicher Teil:

 

§ 1          Bauplatzverkäufe 2025

§ 2          Satzung über die Benutzung von Obdachlosen-

                und Flüchtlingsunterkünften

§ 3          Friedhofsatzung und Benutzungsgebühren-

                satzung (Überarbeitung)

§ 4          Protokoll

§ 5          Verschiedenes / Bekanntgaben

 

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil recht herzlich eingeladen.

 

Karl Häcker

Bürgermeister

Gemeinderatssitzung am 10.03.2025

 

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, 10. März 2025 um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses mit folgender Tagesordnung statt:

 

Öffentlicher Teil:

 

§ 1  Bauantrag - Abbruch best. Wohngebäude und NeubauWohngebäude mit Teilumbau des bestehenden Stallgebäudes im Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Lange Straße 42, Flurstück-Nummer: 359/0

§ 2       Rücktritt des Bürgermeisters zum 31.03.2026

§ 3       Protokoll

§ 4       Verschiedenes / Bekanntgaben

 

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil recht herzlich eingeladen.

 

Karl Häcker

Bürgermeister

Aus der Gemeinderatssitzung vom 10.02.2025

 

§ 1:     Haushalt 2025 (Haushaltsplan und Haushaltssatzung), Beratung und Beschlussfassung

Die Gemeinderäte erhielten zu diesem Tagesordnungspunkt eine ausführliche Sitzungsvorlage.

 

Der von der Verwaltung erstellte Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 steht heute zur Beratung.

 

Im Zuge der Haushaltsberatung wurden die einzelnen Planansätze vorgetragen und erläutert. Auf den Vorbericht wird Bezug genommen.

 

Frau Bohner erläutert den Haushalt im Detail.

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird entsprechend dem Entwurf in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung erlassen.
  1. Vorlage der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans an die Rechtsaufsichtsbehörde und Einholung der nach § 86 Absatz 4, § 87 Absatz 2 und § 89 Absatz 2 Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen zu den Festsetzungen in § 2 bis § 4 der Haushaltssatzung. 

§ 2:     Bauantrag - Aufstockung / Nutzungsänderung Einfamilienhaus in zwei Wohneinheiten, Hausener Straße 14, Flurstück-Nummer: 4/0

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über ein eingegangenes Baugesuch. Für das Gebiet, für das das Baugesuch eingegangen ist, liegt kein Bebauungsplan vor. Demzufolge ist das Einfügungsgebot des § 34 BauGB zu beachten. Der Bauantrag wurde im vereinfachten Verfahren gestellt.

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

 

§ 3:     Bauantrag - Aufstellung von Wohncontainern zur Unterbringung von Flüchtlingen, Schleifensteig, Flurstück-Nummer: 389/0

 

Der Vorsitzende teilt dem Gemeinderat mit, dass das Haus in der Schulstraße 12 zur Unterbringung von Flüchtlingen nicht mehr zur Verfügung steht. Auf eine Nachfrage nach alternativem Wohnraum im Mitteilungsblatt vom 10.01.2025 gab es keine positiven Reaktionen. Da die Gemeinde zur Unterbringung der Flüchtlinge verpflichtet ist, muss eine alternative Wohnmöglichkeit geschaffen werden. Aus diesen Gründen muss die Gemeinde nun Wohncontainer auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 389/0 aufstellen lassen. Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die vorgesehene Planung.

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

  • Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 
  • Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

 

§ 4:     Bauplatzverkäufe 2025

 

Der Vorsitzende bittet den Gemeinderat um Informationen und um Entscheidungen zu den Bauplatzverkäufen bzw. Bauplatzvergaben 2025. Insbesondere ist durch den Gemeinderat festzulegen, wie viele Baugrundstücke verkauft werden sollen und wie hoch der Quadratmeterpreis angesetzt wird.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass es noch zwei Bauplätze gibt und schlägt vor, in diesem Jahr beide anzubieten.

 

Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen, nach der Veröffentlichung (voraussichtlich am 21.02.2025) im Mitteilungsblatt, das heißt bis voraussichtlich spätestens 24.03.2025 nach den Richtlinien der Gemeinde und der Vergabekriterien schriftlich beim Bürgermeisteramt abzugeben. 

 

Folgende Angaben müssen enthalten sein:

  • Familiäre Situation 
  • Weitere Personen im Haushalt
  • Generationenversorgung
  • Engagement
  • Hauptwohnsitz
  • Ehrenamtliches Engagement in Setzingen

Vergaberichtlinien

 

  • Vierwöchigen Bewerbungszeitraum
  • Info Mitteilungsblatt und Homepage
  • Aussuchen nach Reihenfolge und innerhalb von 7 Tagen Zusage durch Bewerber 
  • Beschluss Verkauf im Gemeinderat in öffentlicher Sitzung 
  • Bei Punktgleichheit Auswahl nach Kriterien in folgender Reihenfolge:
    • Erstens Hauptwohnsitz
    • Zweitens Kinder 
    • Drittens Los 

 

Vergabekriterien

 

  • Familiäre Situation                               (maximal 10 Punkte)
  • Weitere Personen im Haushalt          (maximal 12 Punkte)
  • Generationenversorgung                    (maximal   5 Punkte)
  • Engagement                                          (maximal   5 Punkte)
  • Hauptwohnsitz                          (maximal 20 Punkte)
  • Ehrenamt in Setzingen            (maximal 11 Punkte)

Mitteilungsblatt 21.02.2025

 

Verkauf von Bauplätzen

 

Die Gemeinde Setzingen plant in diesem Jahr den Verkauf von 2 Bauplätzen.

Interessenten müssen eine aussagekräftige Bewerbung für den gewünschten Erwerb eines Bauplatzes zwischen dem 22.02.2025, 08.00 Uhr, und dem 24.03.2025 bis spätestens 12.00 Uhr schriftlich beim Bürgerbüro der Gemeinde Setzingen abgeben.

Es handelt sich hierbei um Ausschlussfristen, das heißt, dass zuvor oder danach eingegangene Bewerbung nicht berücksichtigt werden!

Der Bewerbung beizufügen ist eine allgemeine Finanzierungszusage einer Bank oder eines Kreditinstitutes. Zusätzlich zu den persönlichen Angaben in der Bewerbung sind Informationen gemäß der Vergaberichtlinie bzw. den Vergabekriterien der Gemeinde (siehe Homepage), insbesondere 

 

  • Familiäre Situation,
  • Weitere Personen im Haushalt,
  • Generationenversorgung,
  • Engagement,
  • Hauptwohnsitz,
  • Ehrenamtliches Engagement in Setzingen,

 

mit aufzuführen.

 

Ohne diese Angaben kann eine anschließende Auswertung nicht durchgeführt werden. Bewerber, die hierzu keine Angaben machen, können nicht berücksichtigt werden. Des Weiteren ist anzugeben, wenn bereits Grundbesitz vorhanden ist.

 

Außerdem weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass sich die Erwerber in einem gegebenenfalls anschließenden Kaufvertrag dazu verpflichten müssen, die Baugrundstücke selbst zu nutzen und die Bebauung mit einem bezugsfertigen Wohnhaus spätestens zum Ablauf von 4 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages sicherzustellen ist.

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

  • Der Gemeinderat will, dass in diesem Jahr der Verkauf von zwei Baugrundstücken angestrebt werden soll.
  • Der Gemeinderat will, dass die Ausschreibung zeitnah im Mitteilungsblatt und auf der Gemeindehomepage mit dem vorgeschlagenen Text erfolgt.
  • Der Gemeinderat legt den Grundstückspreis zukünftig mit 165,00 € pro m² fest.

 

§ 5:     Nutzung des Bolzplatzes           

 

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass die Arbeiten mittlerweile ausgeführt wurden und befragt die Gemeinderäte, wie es nun weitergehen soll!

 

Der Vorsitzende ist nach wie vor der Auffassung, dass der Vorschlag von Anwohnern, den Bolzplatz an Sonn- und Feiertagen nicht zu benutzen, ein guter Kompromiss wäre, da er vermutet, dass die Lärmbelästigung andernfalls weiterhin zu Konflikten führen wird. 

Von Seiten des Gemeinderates kamen andere Vorschläge.

 

Zum einen wird vorgeschlagen, dass der Bolzplatz zumindest in  den Wintermonaten auch an Sonn- und Feiertagen genutzt werden darf, zum anderen wird vorgeschlagen, dass nun, nach Abschluss der Lärmminderungsmaßnahmen der Bolzplatz wieder insgesamt für den Betrieb freigegeben wird.

 

Die Vorschläge wurden kontrovers diskutiert.

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat möchte, dass die Nutzung des Bolzplatzes zukünftig auch an Sonn- und Feiertagen gestattet wird.

 

§ 6:     Radroifla der Gemeinde Öllingen am 20.09.2025   

 

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass für den 20.09.2025 die o.a. Veranstaltung durch die Gemeinde Öllingen geplant ist. Da auch die Gemarkung Setzingen tangiert ist, bittet die Gemeinde Öllingen um die Zustimmung der Gemeinde Setzingen zur Veranstaltung.

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Gemeinde Setzingen ist mit der Veranstaltung, wie vorgeschlagen, einverstanden.

 

§ 7:     Protokoll

 

Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.

 

§ 8:     Verschiedenes / Bekanntgaben          

 

Jahresbericht 2024

 

Der Vorsitzende verteilt den Jahresbericht des Alb-Donau-Kreises mit den besten Wünschen des Landrats an die anwesenden Gemeinderatsmitglieder.

 

Karl Häcker

Bürgermeister

Gemeinderatssitzung am 10.02.2025

 

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, 10. Februar 2025 um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses mit folgender Tagesordnung statt:

 

Öffentlicher Teil:

 

§ 1     Haushalt 2025 (Haushaltsplan und 

          Haushaltssatzung), Beratung und Beschlussfassung

§ 2          Bauantrag - Aufstockung / Nutzungsänderung Einfamilienaus in zwei Wohneinheiten, Hausener Straße 14, Flurstück-Nummer: 4/0

§ 3          Bauantrag - Aufstellung von Wohncontainern zur Unterbringung von Flüchtlingen, Schleifensteig, Flurstück-Nummer: 389/0

§ 4          Bauplatzverkäufe 2025

§ 5          Nutzung Bolzplatz

§ 6          Radroifla der Gemeinde Öllingen am 20.09.2025

§ 7          Protokoll

§ 8          Verschiedenes / Bekanntgaben

 

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil recht herzlich eingeladen.

 

Karl Häcker

Bürgermeister

Die für den 13.01.2025 geplante Gemeinderatssitzung wurde wegen einer Terminüberschneidung nicht durchgeführt!


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