Verkauf von Bauplätzen
Die Gemeinde Setzingen plant auch in Zukunft die Ausweisung und den Verkauf weiterer Bauplätze. Sobald konkrete Bauplätze zur Vergabe zur Verfügung stehen, werden die entsprechenden Informationen, insbesondere zu den verfügbaren Grundstücken, den Vergabekriterien, dem Bewerbungsverfahren sowie den jeweiligen Bewerbungsfristen, rechtzeitig öffentlich bekanntgegeben und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Interessenten werden gebeten, die entsprechenden Veröffentlichungen zu beachten. Bewerbungen können erst innerhalb des jeweils bekanntgegebenen Bewerbungszeitraums und nach Maßgabe der dann geltenden Vergaberichtlinien bzw. Vergabekriterien eingereicht werden.
Für künftige Bauplatzvergaben ist grundsätzlich vorgesehen, dass Interessenten eine aussagekräftige Bewerbung für den gewünschten Erwerb eines Bauplatzes schriftlich beim Bürgerbüro der Gemeinde Setzingen einreichen.
Der Bewerbung ist eine allgemeine Finanzierungszusage einer Bank oder eines Kreditinstitutes beizufügen. Zusätzlich zu den persönlichen Angaben sind die nach der Vergaberichtlinie bzw. den Vergabekriterien der Gemeinde erforderlichen Informationen, insbesondere zu folgenden Punkten, anzugeben:
Ohne die erforderlichen Angaben kann eine anschließende Auswertung nicht durchgeführt werden. Bewerber, die hierzu keine Angaben machen, können daher nicht berücksichtigt werden.
Des Weiteren ist anzugeben, ob bereits Grundbesitz vorhanden ist.
Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass sich die Erwerber in einem gegebenenfalls anschließenden Kaufvertrag dazu verpflichten müssen, die Baugrundstücke selbst zu nutzen. Zudem ist die Bebauung mit einem bezugsfertigen Wohnhaus spätestens innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages sicherzustellen.
Der Gemeinderat hat für künftige Bauplatzverkäufe einen Grundstückspreis
von 165,00 € pro m² festgelegt.
Setzingen, den 17.August 2026
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