(Mitteilungsblatt 20.01.2023)
Verkauf von Bauplätzen
Die Gemeinde Setzingen plant in diesem Jahr den Verkauf von 3 Bauplätzen.
Interessenten müssen eine aussagekräftige Bewerbung für den gewünschten Erwerb eines Bauplatzes zwischen dem 21.01.2023, 08.00 Uhr, und dem 20.02.2023, bis spätestens 12.00 Uhr, schriftlich beim Bürgerbüro der Gemeinde Setzingen abgeben.
Es handelt sich hierbei um Ausschlussfristen, das heißt, dass zuvor oder danach eingegangene Bewerbung nicht berücksichtigt werden!
Der Bewerbung beizufügen ist eine allgemeine Finanzierungszusage einer Bank oder eines Kreditinstitutes. Zusätzlich zu den persönlichen Angaben in der Bewerbung sind Informationen gemäß der Vergaberichtlinie bzw. den Vergabekriterien der Gemeinde, insbesondere
mit aufzuführen.
Ohne diese Angaben kann eine anschließende Auswertung nicht durchgeführt werden. Bewerber, die hierzu keine Angaben machen, können nicht berücksichtigt werden. Des Weiteren ist anzugeben, wenn bereits Grundbesitz vorhanden ist.
Außerdem weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass sich die Erwerber in einem gegebenenfalls anschließenden Kaufvertrag dazu verpflichten müssen, die Baugrundstücke selbst zu nutzen und die Bebauung mit einem bezugsfertigen Wohnhaus spätestens zum Ablauf von 4 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages sicherzustellen ist.
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