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Willkommen in Setzingen
Willkommen in Setzingen 

Veröffentlichungen

Gemeinderatssitzung am 12.05.2025

 

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, 12. Mai 2025 um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses mit folgender Tagesordnung statt:

 

Öffentlicher Teil:

 

§ 1          Bauantrag Carport, Rosenweg 12,
               Flurstücksnummer 164/5

§ 2          Angebot SWU - Wasserversorgung

§ 3          Biotop-Verbund - Info

§ 4          Protokoll

§ 5          Verschiedenes / Bekanntgaben

 

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil recht herzlich eingeladen.

 

Karl Häcker

Bürgermeister

Aus der Gemeinderatssitzung vom 07.04.2025

 

§ 1:     Bauplatzverkäufe 2025

 

Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Tischvorlage.

 

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat mit einer Tabelle über die eingegangenen Bewerbungen und die erfolgte Punktevergabe.

 

Zwei Bewerbungen sind eingegangen. Zwei Bauplätze sollten gemäß Ausschreibung verkauft werden.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, den beiden Bewerbern gemäß Reihenfolge in der Punktevergabe einen Bauplatz anzubieten.

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat will, dass den beiden Bewerbern gemäß Reihenfolge in der Punktevergabe ein Bauplatz angeboten und ggf. verkauft wird. 

 

§ 2:    Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

 

Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage (Satzungsentwurf) und eine ergänzende Tischvorlage.

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass die Wohncontaineranlage am 05.04.2025 aufgebaut wurde. Die Ver- und Entsorgungsanschlüsse müssen nun noch hergestellt werden. Dann kann die Anlage bezogen werden. Die bisherigen Asylbewerberunterkünfte waren nur angemietet und wurden privatrechtlich weitervermietet. Da es sich bei der Wohncontaineranlage um das Eigentum der Gemeinde handelt, ist hierfür eine öffentlich-rechtliche Regelung notwendig. Deshalb ist die beiliegende Satzung erforderlich.

In Zusammenhang mit der Satzung ist auch eine Kalkulation hinsichtlich der zukünftigen Kostenerhebung erforderlich. Diese Kalkulation konnte bisher nur auf Grund der bisher vorliegenden Kosten und weiterer Schätzungen durchgeführt werden. Auf Grund dieser Kalkulation / Schätzung wird die Gebührenhöhe in § 13 Abs. 2 der Satzung (vorerst) auf 250,00 € pro Wohnplatz und Kalendermonat festgesetzt.

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

  • Die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wird beschlossen.

 

  • Der Bürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsverband eine neue Kalkulation als Berechnungsgrundlage zu erstellen, sobald alle erforderlichen Kosten vorliegen und im Anschluß ggf. eine Satzungsänderung durchzuführen. Der Gemeinderat stimmt dieser Vorgehensweise ausdrücklich zu.

 

§ 3:   Friedhofssatzung und Benutzungsgebühren-
         satzung (Überarbeitung)

 

Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage (aktuelle Satzung).

 

Der Vorsitzende teilt dem Gemeinderat mit, dass einige Punkte der Friedhofssatzung sowie das dazugehörende Gebührenverzeichnis aus seiner Sicht aktualisiert werden sollten.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, die §§ 8, 10, 11, 12, 13, 13 a, 16 der Satzung zu überdenken.

Der Gemeinderat diskutiert ausführlich über die Inhalte der Friedhofssatzung.

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat möchte, dass eine Änderungssatzung mit den besprochenen Punkten erstellt und bei einer der nächsten Sitzungen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt wird. 

 

§ 4:     Protokoll

 

Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.

 

§ 5:     Verschiedenes / Bekanntgaben          

 

Aus den Reihen des Gemeinderates wurden folgende Punkte angesprochen:

 

Der Termin für die Straßenreinigung sollte im Mitteilungsblatt bekannt gegeben werden.

 

Karl Häcker

Bürgermeister

Gemeinderatssitzung am 07.04.2025

 

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, 07. April 2025 um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses mit folgender Tagesordnung statt:

 

Öffentlicher Teil:

 

§ 1          Bauplatzverkäufe 2025

§ 2          Satzung über die Benutzung von Obdachlosen-

                und Flüchtlingsunterkünften

§ 3          Friedhofsatzung und Benutzungsgebühren-

                satzung (Überarbeitung)

§ 4          Protokoll

§ 5          Verschiedenes / Bekanntgaben

 

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil recht herzlich eingeladen.

 

Karl Häcker

Bürgermeister

Gemeinderatssitzung am 10.03.2025

 

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, 10. März 2025 um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses mit folgender Tagesordnung statt:

 

Öffentlicher Teil:

 

§ 1  Bauantrag - Abbruch best. Wohngebäude und NeubauWohngebäude mit Teilumbau des bestehenden Stallgebäudes im Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Lange Straße 42, Flurstück-Nummer: 359/0

§ 2       Rücktritt des Bürgermeisters zum 31.03.2026

§ 3       Protokoll

§ 4       Verschiedenes / Bekanntgaben

 

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil recht herzlich eingeladen.

 

Karl Häcker

Bürgermeister

Aus der Gemeinderatssitzung vom 10.02.2025

 

§ 1:     Haushalt 2025 (Haushaltsplan und Haushaltssatzung), Beratung und Beschlussfassung

Die Gemeinderäte erhielten zu diesem Tagesordnungspunkt eine ausführliche Sitzungsvorlage.

 

Der von der Verwaltung erstellte Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 steht heute zur Beratung.

 

Im Zuge der Haushaltsberatung wurden die einzelnen Planansätze vorgetragen und erläutert. Auf den Vorbericht wird Bezug genommen.

 

Frau Bohner erläutert den Haushalt im Detail.

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird entsprechend dem Entwurf in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung erlassen.
  1. Vorlage der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans an die Rechtsaufsichtsbehörde und Einholung der nach § 86 Absatz 4, § 87 Absatz 2 und § 89 Absatz 2 Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen zu den Festsetzungen in § 2 bis § 4 der Haushaltssatzung. 

§ 2:     Bauantrag - Aufstockung / Nutzungsänderung Einfamilienhaus in zwei Wohneinheiten, Hausener Straße 14, Flurstück-Nummer: 4/0

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über ein eingegangenes Baugesuch. Für das Gebiet, für das das Baugesuch eingegangen ist, liegt kein Bebauungsplan vor. Demzufolge ist das Einfügungsgebot des § 34 BauGB zu beachten. Der Bauantrag wurde im vereinfachten Verfahren gestellt.

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

 

§ 3:     Bauantrag - Aufstellung von Wohncontainern zur Unterbringung von Flüchtlingen, Schleifensteig, Flurstück-Nummer: 389/0

 

Der Vorsitzende teilt dem Gemeinderat mit, dass das Haus in der Schulstraße 12 zur Unterbringung von Flüchtlingen nicht mehr zur Verfügung steht. Auf eine Nachfrage nach alternativem Wohnraum im Mitteilungsblatt vom 10.01.2025 gab es keine positiven Reaktionen. Da die Gemeinde zur Unterbringung der Flüchtlinge verpflichtet ist, muss eine alternative Wohnmöglichkeit geschaffen werden. Aus diesen Gründen muss die Gemeinde nun Wohncontainer auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 389/0 aufstellen lassen. Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die vorgesehene Planung.

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

  • Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 
  • Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

 

§ 4:     Bauplatzverkäufe 2025

 

Der Vorsitzende bittet den Gemeinderat um Informationen und um Entscheidungen zu den Bauplatzverkäufen bzw. Bauplatzvergaben 2025. Insbesondere ist durch den Gemeinderat festzulegen, wie viele Baugrundstücke verkauft werden sollen und wie hoch der Quadratmeterpreis angesetzt wird.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass es noch zwei Bauplätze gibt und schlägt vor, in diesem Jahr beide anzubieten.

 

Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen, nach der Veröffentlichung (voraussichtlich am 21.02.2025) im Mitteilungsblatt, das heißt bis voraussichtlich spätestens 24.03.2025 nach den Richtlinien der Gemeinde und der Vergabekriterien schriftlich beim Bürgermeisteramt abzugeben. 

 

Folgende Angaben müssen enthalten sein:

  • Familiäre Situation 
  • Weitere Personen im Haushalt
  • Generationenversorgung
  • Engagement
  • Hauptwohnsitz
  • Ehrenamtliches Engagement in Setzingen

Vergaberichtlinien

 

  • Vierwöchigen Bewerbungszeitraum
  • Info Mitteilungsblatt und Homepage
  • Aussuchen nach Reihenfolge und innerhalb von 7 Tagen Zusage durch Bewerber 
  • Beschluss Verkauf im Gemeinderat in öffentlicher Sitzung 
  • Bei Punktgleichheit Auswahl nach Kriterien in folgender Reihenfolge:
    • Erstens Hauptwohnsitz
    • Zweitens Kinder 
    • Drittens Los 

 

Vergabekriterien

 

  • Familiäre Situation                               (maximal 10 Punkte)
  • Weitere Personen im Haushalt          (maximal 12 Punkte)
  • Generationenversorgung                    (maximal   5 Punkte)
  • Engagement                                          (maximal   5 Punkte)
  • Hauptwohnsitz                          (maximal 20 Punkte)
  • Ehrenamt in Setzingen            (maximal 11 Punkte)

Mitteilungsblatt 21.02.2025

 

Verkauf von Bauplätzen

 

Die Gemeinde Setzingen plant in diesem Jahr den Verkauf von 2 Bauplätzen.

Interessenten müssen eine aussagekräftige Bewerbung für den gewünschten Erwerb eines Bauplatzes zwischen dem 22.02.2025, 08.00 Uhr, und dem 24.03.2025 bis spätestens 12.00 Uhr schriftlich beim Bürgerbüro der Gemeinde Setzingen abgeben.

Es handelt sich hierbei um Ausschlussfristen, das heißt, dass zuvor oder danach eingegangene Bewerbung nicht berücksichtigt werden!

Der Bewerbung beizufügen ist eine allgemeine Finanzierungszusage einer Bank oder eines Kreditinstitutes. Zusätzlich zu den persönlichen Angaben in der Bewerbung sind Informationen gemäß der Vergaberichtlinie bzw. den Vergabekriterien der Gemeinde (siehe Homepage), insbesondere 

 

  • Familiäre Situation,
  • Weitere Personen im Haushalt,
  • Generationenversorgung,
  • Engagement,
  • Hauptwohnsitz,
  • Ehrenamtliches Engagement in Setzingen,

 

mit aufzuführen.

 

Ohne diese Angaben kann eine anschließende Auswertung nicht durchgeführt werden. Bewerber, die hierzu keine Angaben machen, können nicht berücksichtigt werden. Des Weiteren ist anzugeben, wenn bereits Grundbesitz vorhanden ist.

 

Außerdem weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass sich die Erwerber in einem gegebenenfalls anschließenden Kaufvertrag dazu verpflichten müssen, die Baugrundstücke selbst zu nutzen und die Bebauung mit einem bezugsfertigen Wohnhaus spätestens zum Ablauf von 4 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages sicherzustellen ist.

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

  • Der Gemeinderat will, dass in diesem Jahr der Verkauf von zwei Baugrundstücken angestrebt werden soll.
  • Der Gemeinderat will, dass die Ausschreibung zeitnah im Mitteilungsblatt und auf der Gemeindehomepage mit dem vorgeschlagenen Text erfolgt.
  • Der Gemeinderat legt den Grundstückspreis zukünftig mit 165,00 € pro m² fest.

 

§ 5:     Nutzung des Bolzplatzes           

 

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass die Arbeiten mittlerweile ausgeführt wurden und befragt die Gemeinderäte, wie es nun weitergehen soll!

 

Der Vorsitzende ist nach wie vor der Auffassung, dass der Vorschlag von Anwohnern, den Bolzplatz an Sonn- und Feiertagen nicht zu benutzen, ein guter Kompromiss wäre, da er vermutet, dass die Lärmbelästigung andernfalls weiterhin zu Konflikten führen wird. 

Von Seiten des Gemeinderates kamen andere Vorschläge.

 

Zum einen wird vorgeschlagen, dass der Bolzplatz zumindest in  den Wintermonaten auch an Sonn- und Feiertagen genutzt werden darf, zum anderen wird vorgeschlagen, dass nun, nach Abschluss der Lärmminderungsmaßnahmen der Bolzplatz wieder insgesamt für den Betrieb freigegeben wird.

 

Die Vorschläge wurden kontrovers diskutiert.

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat möchte, dass die Nutzung des Bolzplatzes zukünftig auch an Sonn- und Feiertagen gestattet wird.

 

§ 6:     Radroifla der Gemeinde Öllingen am 20.09.2025   

 

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass für den 20.09.2025 die o.a. Veranstaltung durch die Gemeinde Öllingen geplant ist. Da auch die Gemarkung Setzingen tangiert ist, bittet die Gemeinde Öllingen um die Zustimmung der Gemeinde Setzingen zur Veranstaltung.

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Gemeinde Setzingen ist mit der Veranstaltung, wie vorgeschlagen, einverstanden.

 

§ 7:     Protokoll

 

Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.

 

§ 8:     Verschiedenes / Bekanntgaben          

 

Jahresbericht 2024

 

Der Vorsitzende verteilt den Jahresbericht des Alb-Donau-Kreises mit den besten Wünschen des Landrats an die anwesenden Gemeinderatsmitglieder.

 

Karl Häcker

Bürgermeister

Gemeinderatssitzung am 10.02.2025

 

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, 10. Februar 2025 um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses mit folgender Tagesordnung statt:

 

Öffentlicher Teil:

 

§ 1     Haushalt 2025 (Haushaltsplan und 

          Haushaltssatzung), Beratung und Beschlussfassung

§ 2          Bauantrag - Aufstockung / Nutzungsänderung Einfamilienaus in zwei Wohneinheiten, Hausener Straße 14, Flurstück-Nummer: 4/0

§ 3          Bauantrag - Aufstellung von Wohncontainern zur Unterbringung von Flüchtlingen, Schleifensteig, Flurstück-Nummer: 389/0

§ 4          Bauplatzverkäufe 2025

§ 5          Nutzung Bolzplatz

§ 6          Radroifla der Gemeinde Öllingen am 20.09.2025

§ 7          Protokoll

§ 8          Verschiedenes / Bekanntgaben

 

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil recht herzlich eingeladen.

 

Karl Häcker

Bürgermeister

Die für den 13.01.2025 geplante Gemeinderatssitzung wurde wegen einer Terminüberschneidung nicht durchgeführt!


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