Aus der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2025
§ 1 Bauangelegenheiten
Bauantrag Carport, Rosenweg 12, Flurstücksnummer 164/5
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat mittels Bildern über das geplante Vorhaben.
Der Bauherr plant den Neubau eines Wohnmobilabstellplatzes im vereinfachten Verfahren. Des Weiteren beantragt er eine Abweichung/Ausnahme/Befreiung vom Bebauungsplan (Bau des Carports außerhalb der 35 Jahre alten Baulinie).
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
§ 2 Friedhofssatzung
Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage.
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die bisher vorgesehenen Änderungen.
Im Anschluss diskutiert der Gemeinderat das Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung anhand einer Kalkulationstabelle und legt die zukünftigen Gebühren fest.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat will, dass die besprochenen Änderungen in die Satzung eingearbeitet werden und diese bei einer der nächsten Sitzungen erneut zur Verabschiedung vorgelegt wird.
§ 3 Stellenbesetzung Stelle „Multifunktionskraft“
Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage.
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass für die Stelle zwei Bewerbungen eingegangen sind.
Folgende Aufgaben hat die neue Stellenbesetzung wahrzunehmen (die Aufstellung ist nicht abschließend):
Die Verwaltung schlägt vor, die Stelle mit Frau Damjanovic zu besetzen.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat will, dass Frau Damjanovic die Stelle angeboten wird. Bei Zusage ist sie zum 01.08.2025 einzustellen.
§ 4: Protokoll
Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.
§ 5: Verschiedenes / Bekanntgaben
Grabfeldauflösung
Der Vorsitzende unterrichtet den Gemeinderat, dass er plant im Oktober das Grabfeld rechts vom südlichen Eingang zum Friedhof aufzulösen (15 Gräber)!
Der Gemeinderat ist hiermit einverstanden.
Hundekotbeutel
Der Vorsitzende teilt dem Gemeinderat mit, dass erneut Hundekotbeutel angeschafft werden sollten. Die letzte Bestellung ist erst 4 Monate her und hat Kosten in Höhe von 56,85 € verursacht. Die Kosten pro Jahr liegen demzufolge bei ca. 170,55 €. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, zu der die Gemeinde nicht verpflichtet ist. Die Gemeinde ist ständig auf der Suche nach Einsparpotentialen. Hier wäre die Einsparung aus der Sicht des Vorsitzenden möglich!
Der Gemeinderat hält die Bereitstellung der Hundekotbeutel für wichtig und sinnvoll und will, dass weiterhin Hundekotbeutel durch die Gemeinde beschafft und den Hundebesitzern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Karl Häcker
Bürgermeister
Gemeinderatssitzung am 02.06.2025
Öffentlicher Teil:
Bauantrag Carport, Rosenweg 12, Flurstücksnummer 164/5
§ 2 Friedhofssatzung
§ 3 Stellenbesetzung Stelle „Multifunktionskraft“
§ 4 Protokoll
§ 5 Verschiedenes / Bekanntgaben
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil recht herzlich eingeladen.
Bürgermeister
Aus der Gemeinderatssitzung vom 12.05.2025
§ 1 Bauangelegenheiten
Der Antrag ist bisher nicht beim Verwaltungsverband eingegangen und kann deshalb nicht behandelt werden.
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat mittels Bildern über das geplante Vorhaben.
Der Bauherr plant den Abbruch des bestehenden Gebäudes und den Neubau eines Wohngebäudes im vereinfachten Verfahren. Des Weiteren beantragt er eine Befreiung vom Bebauungsplan (das nördliche Baufenster soll um 67 cm überschritten werden).
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
§ 2 Angebot SWU - Wasserversorgung
Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage.
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass bei der letzten Bürgermeisterdienstbesprechung Vertreter der Stadtwerke Ulm anwesend waren und den anwesenden Bürgermeistern ein Angebot für eine “Dienstleistung Wasserversorgung" vorgestellt haben.
Der Vorsitzende erläutert das Angebot mittels Tabellen.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Angebot auf Grund der angespannten Haushaltslage gegenwärtig nicht zu.
§ 3 Biotop-Verbund - Info
Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage.
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über das Projekt Biotop-Verbund sowie über die vorliegenden Maßnahmenpläne für die Gemeinden.
Abschließend teilt der Vorsitzende dem Gemeinderat hinsichtlich der Verbindlichkeit mit, dass die Umsetzung freiwillig ist!
Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis!
§ 4: Protokoll
Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.
§ 5: Verschiedenes / Bekanntgaben
Keine Punkte!
Karl Häcker
Bürgermeister
Gemeinderatssitzung am 12.05.2025 – Ergänzung der Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
§ 2 Angebot SWU - Wasserversorgung
§ 3 Biotop-Verbund - Info
§ 4 Protokoll
§ 5 Verschiedenes / Bekanntgaben
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil recht herzlich eingeladen.
Bürgermeister
Gemeinderatssitzung am 12.05.2025
Öffentlicher Teil:
§ 1 Bauantrag Carport, Rosenweg 12,
Flurstücksnummer 164/5
§ 2 Angebot SWU - Wasserversorgung
§ 3 Biotop-Verbund - Info
§ 4 Protokoll
§ 5 Verschiedenes / Bekanntgaben
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil recht herzlich eingeladen.
Bürgermeister
Aus der Gemeinderatssitzung vom 07.04.2025
§ 1: Bauplatzverkäufe 2025
Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Tischvorlage.
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat mit einer Tabelle über die eingegangenen Bewerbungen und die erfolgte Punktevergabe.
Zwei Bewerbungen sind eingegangen. Zwei Bauplätze sollten gemäß Ausschreibung verkauft werden.
Der Vorsitzende schlägt vor, den beiden Bewerbern gemäß Reihenfolge in der Punktevergabe einen Bauplatz anzubieten.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat will, dass den beiden Bewerbern gemäß Reihenfolge in der Punktevergabe ein Bauplatz angeboten und ggf. verkauft wird.
§ 2: Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage (Satzungsentwurf) und eine ergänzende Tischvorlage.
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass die Wohncontaineranlage am 05.04.2025 aufgebaut wurde. Die Ver- und Entsorgungsanschlüsse müssen nun noch hergestellt werden. Dann kann die Anlage bezogen werden. Die bisherigen Asylbewerberunterkünfte waren nur angemietet und wurden privatrechtlich weitervermietet. Da es sich bei der Wohncontaineranlage um das Eigentum der Gemeinde handelt, ist hierfür eine öffentlich-rechtliche Regelung notwendig. Deshalb ist die beiliegende Satzung erforderlich.
In Zusammenhang mit der Satzung ist auch eine Kalkulation hinsichtlich der zukünftigen Kostenerhebung erforderlich. Diese Kalkulation konnte bisher nur auf Grund der bisher vorliegenden Kosten und weiterer Schätzungen durchgeführt werden. Auf Grund dieser Kalkulation / Schätzung wird die Gebührenhöhe in § 13 Abs. 2 der Satzung (vorerst) auf 250,00 € pro Wohnplatz und Kalendermonat festgesetzt.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
§ 3:
Friedhofssatzung und Benutzungsgebühren-
satzung (Überarbeitung)
Der Gemeinderat erhielt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage (aktuelle Satzung).
Der Vorsitzende teilt dem Gemeinderat mit, dass einige Punkte der Friedhofssatzung sowie das dazugehörende Gebührenverzeichnis aus seiner Sicht aktualisiert werden sollten.
Der Vorsitzende schlägt vor, die §§ 8, 10, 11, 12, 13, 13 a, 16 der Satzung zu überdenken.
Der Gemeinderat diskutiert ausführlich über die Inhalte der Friedhofssatzung.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat möchte, dass eine Änderungssatzung mit den besprochenen Punkten erstellt und bei einer der nächsten Sitzungen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt wird.
§ 4: Protokoll
Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.
§ 5: Verschiedenes / Bekanntgaben
Aus den Reihen des Gemeinderates wurden folgende Punkte angesprochen:
Der Termin für die Straßenreinigung sollte im Mitteilungsblatt bekannt gegeben werden.
Karl Häcker
Bürgermeister
Gemeinderatssitzung am 07.04.2025
Öffentlicher Teil:
§ 2 Satzung über die Benutzung von Obdachlosen-
und Flüchtlingsunterkünften
§ 3 Friedhofsatzung und Benutzungsgebühren-
satzung (Überarbeitung)
§ 4 Protokoll
§ 5 Verschiedenes / Bekanntgaben
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil recht herzlich eingeladen.
Bürgermeister
Gemeinderatssitzung am 10.03.2025
Öffentlicher Teil:
§ 1 Bauantrag - Abbruch best. Wohngebäude und NeubauWohngebäude mit Teilumbau des bestehenden Stallgebäudes im Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Lange Straße 42, Flurstück-Nummer: 359/0
§ 2 Rücktritt des Bürgermeisters zum 31.03.2026
§ 3 Protokoll
§ 4 Verschiedenes / Bekanntgaben
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil recht herzlich eingeladen.
Bürgermeister
Aus der Gemeinderatssitzung vom 10.02.2025
§ 1: Haushalt 2025 (Haushaltsplan und Haushaltssatzung), Beratung und Beschlussfassung
Die Gemeinderäte erhielten zu diesem Tagesordnungspunkt eine ausführliche Sitzungsvorlage.
Der von der Verwaltung erstellte Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 steht heute zur Beratung.
Im Zuge der Haushaltsberatung wurden die einzelnen Planansätze vorgetragen und erläutert. Auf den Vorbericht wird Bezug genommen.
Frau Bohner erläutert den Haushalt im Detail.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
§ 2: Bauantrag - Aufstockung / Nutzungsänderung Einfamilienhaus in zwei Wohneinheiten, Hausener Straße 14, Flurstück-Nummer: 4/0
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über ein eingegangenes Baugesuch. Für das Gebiet, für das das Baugesuch eingegangen ist, liegt kein Bebauungsplan vor. Demzufolge ist das Einfügungsgebot des § 34 BauGB zu beachten. Der Bauantrag wurde im vereinfachten Verfahren gestellt.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
§ 3: Bauantrag - Aufstellung von Wohncontainern zur Unterbringung von Flüchtlingen, Schleifensteig, Flurstück-Nummer: 389/0
Der Vorsitzende teilt dem Gemeinderat mit, dass das Haus in der Schulstraße 12 zur Unterbringung von Flüchtlingen nicht mehr zur Verfügung steht. Auf eine Nachfrage nach alternativem Wohnraum im Mitteilungsblatt vom 10.01.2025 gab es keine positiven Reaktionen. Da die Gemeinde zur Unterbringung der Flüchtlinge verpflichtet ist, muss eine alternative Wohnmöglichkeit geschaffen werden. Aus diesen Gründen muss die Gemeinde nun Wohncontainer auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 389/0 aufstellen lassen. Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die vorgesehene Planung.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
§ 4: Bauplatzverkäufe 2025
Der Vorsitzende bittet den Gemeinderat um Informationen und um Entscheidungen zu den Bauplatzverkäufen bzw. Bauplatzvergaben 2025. Insbesondere ist durch den Gemeinderat festzulegen, wie viele Baugrundstücke verkauft werden sollen und wie hoch der Quadratmeterpreis angesetzt wird.
Der Vorsitzende teilt mit, dass es noch zwei Bauplätze gibt und schlägt vor, in diesem Jahr beide anzubieten.
Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen, nach der Veröffentlichung (voraussichtlich am 21.02.2025) im Mitteilungsblatt, das heißt bis voraussichtlich spätestens 24.03.2025 nach den Richtlinien der Gemeinde und der Vergabekriterien schriftlich beim Bürgermeisteramt abzugeben.
Folgende Angaben müssen enthalten sein:
Vergaberichtlinien
Vergabekriterien
Mitteilungsblatt 21.02.2025
Verkauf von Bauplätzen
Die Gemeinde Setzingen plant in diesem Jahr den Verkauf von 2 Bauplätzen.
Interessenten müssen eine aussagekräftige Bewerbung für den gewünschten Erwerb eines Bauplatzes zwischen dem 22.02.2025, 08.00 Uhr, und dem 24.03.2025 bis spätestens 12.00 Uhr schriftlich beim Bürgerbüro der Gemeinde Setzingen abgeben.
Es handelt sich hierbei um Ausschlussfristen, das heißt, dass zuvor oder danach eingegangene Bewerbung nicht berücksichtigt werden!
Der Bewerbung beizufügen ist eine allgemeine Finanzierungszusage einer Bank oder eines Kreditinstitutes. Zusätzlich zu den persönlichen Angaben in der Bewerbung sind Informationen gemäß der Vergaberichtlinie bzw. den Vergabekriterien der Gemeinde (siehe Homepage), insbesondere
mit aufzuführen.
Ohne diese Angaben kann eine anschließende Auswertung nicht durchgeführt werden. Bewerber, die hierzu keine Angaben machen, können nicht berücksichtigt werden. Des Weiteren ist anzugeben, wenn bereits Grundbesitz vorhanden ist.
Außerdem weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass sich die Erwerber in einem gegebenenfalls anschließenden Kaufvertrag dazu verpflichten müssen, die Baugrundstücke selbst zu nutzen und die Bebauung mit einem bezugsfertigen Wohnhaus spätestens zum Ablauf von 4 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages sicherzustellen ist.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
§ 5: Nutzung des Bolzplatzes
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass die Arbeiten mittlerweile ausgeführt wurden und befragt die Gemeinderäte, wie es nun weitergehen soll!
Der Vorsitzende ist nach wie vor der Auffassung, dass der Vorschlag von Anwohnern, den Bolzplatz an Sonn- und Feiertagen nicht zu benutzen, ein guter Kompromiss wäre, da er vermutet, dass die Lärmbelästigung andernfalls weiterhin zu Konflikten führen wird.
Von Seiten des Gemeinderates kamen andere Vorschläge.
Zum einen wird vorgeschlagen, dass der Bolzplatz zumindest in den Wintermonaten auch an Sonn- und Feiertagen genutzt werden darf, zum anderen wird vorgeschlagen, dass nun, nach Abschluss der Lärmminderungsmaßnahmen der Bolzplatz wieder insgesamt für den Betrieb freigegeben wird.
Die Vorschläge wurden kontrovers diskutiert.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat möchte, dass die Nutzung des Bolzplatzes zukünftig auch an Sonn- und Feiertagen gestattet wird.
§ 6: Radroifla der Gemeinde Öllingen am 20.09.2025
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass für den 20.09.2025 die o.a. Veranstaltung durch die Gemeinde Öllingen geplant ist. Da auch die Gemarkung Setzingen tangiert ist, bittet die Gemeinde Öllingen um die Zustimmung der Gemeinde Setzingen zur Veranstaltung.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Die Gemeinde Setzingen ist mit der Veranstaltung, wie vorgeschlagen, einverstanden.
§ 7: Protokoll
Der Gemeinderat erhielt das Protokoll bereits vor der heutigen Sitzung zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Das Protokoll wird gemäß § 38 Abs. 2 GemO von zwei Gemeinderäten unterzeichnet.
§ 8: Verschiedenes / Bekanntgaben
Jahresbericht 2024
Der Vorsitzende verteilt den Jahresbericht des Alb-Donau-Kreises mit den besten Wünschen des Landrats an die anwesenden Gemeinderatsmitglieder.
Karl Häcker
Bürgermeister
Gemeinderatssitzung am 10.02.2025
Öffentlicher Teil:
§ 1 Haushalt 2025 (Haushaltsplan und
Haushaltssatzung), Beratung und Beschlussfassung
§ 3 Bauantrag - Aufstellung von Wohncontainern zur Unterbringung von Flüchtlingen, Schleifensteig, Flurstück-Nummer: 389/0
§ 4 Bauplatzverkäufe 2025
§ 5 Nutzung Bolzplatz
§ 6 Radroifla der Gemeinde Öllingen am 20.09.2025
§ 7 Protokoll
§ 8 Verschiedenes / Bekanntgaben
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil recht herzlich eingeladen.
Bürgermeister
Die für den 13.01.2025 geplante Gemeinderatssitzung wurde wegen einer Terminüberschneidung nicht durchgeführt!
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